Zivilrechtlich : Schmerzensgeld trotz KH Selbstentlassung?

3 Antworten

Die Selbstentlassung wirkt sich selbstverständlich nicht auf deine Ansprüche gegen den Autofahrer aus. Du kannst also - wenn du möchtest - den Autofahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Du solltest hierfür alle Verletzungen gut dokumentieren.

Du solltest jedoch darauf einstellen, dass du bei ein paar Prellungen nicht mit großartigen Summen rechnen kannst. Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich das ohnehin niedrige Schmerzensgeld aufgrund deiner Selbstentlassung verringert. Die Dauer des Krankenhausaufenthalts wirkt sich nämlich auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.

Du kannst zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Wenn du schuldlos an dem Unfall bist, wird wohl die Gegenseite auch alles zahlen müssen, u.a. auch Schmerzensgeld.

Du mußt aber Belege über deine Verletzungen haben. Wenn du "nur" ein paar Prellungen hast, gibt es nicht viel Schmerzensgeld. Das hat nichts damit zu tun, daß du jetzt noch Schmerzen hast. Du hättest ja im KH bleiben können.

Bei einer Anzeige geht es auch um Spätfolgen.

AxeDomi 
Fragesteller
 05.06.2018, 20:22

Danke für die Antwort

Natürlich nicht. Du hast ja einen Revers unterschrieben, damit hast du alle Rechte abgetreten.

AxeDomi 
Fragesteller
 05.06.2018, 18:11

Es hat mich auch kein Arzt daran gehindert... Mir wurde der Zettel vor die Nase gehalten.. Und hier geh.. Kann ich jetzt in das Krankenhaus zurück?

marcoender123  05.06.2018, 18:13
@AxeDomi

Natürlich kannst du ins Krankenhaus zurück. Du kannst nur keine Rechte geltend machen, weil du ja dafür unterschrieben hast.

AxeDomi 
Fragesteller
 05.06.2018, 18:17
@marcoender123

Es geht ja nicht um das schmerzengeld gegen das Krankenhaus sondern gegen den unfallverusacher

marcoender123  05.06.2018, 18:19
@AxeDomi

Achso, ich dachte dass du das Krankenhaus verklagen willst weil sie dich entlassen haben, obwohl sie gewusst haben, dass du wieder Schmerzen haben wirst.

Ob du gegen den Fahrer Schmerzensgeld fodern kannst, musst du wohl einen Anwalt fragen.