Schmerzensgeld nach Posttraumatischen Belastungsstörungen?

2 Antworten

Schmerzensgeld ist grundsätzlich eine individuelle Angelegenheit. Der Anspruch muss begründet und dann von einem Richter bestätigt werden.

Nur auf eine Behauptung hin gibt es nichts,

Wenn man Opfer eines Unfallunfalls wurde, sollte man juristischen Rat bei einem Fachanwalt ! für Verkehrsrecht suchen.