Fahrradunfall mit Fahrerflucht von Roller?
Mein Vater (60) ist gestern von einem Roller frontal angefahren worden. Rollerfahrer war auf seiner Seite. Sie sind wild gestürzt, Handgelenk nun gegipst. Der rollerfahrer ist trotz Aufforderung einfach abgehauen. Gott sei Dank kam gleich die Polizei und mein Vater wusste das Kennzeichen!
Meine Frage lautet:
Was hat mein Vater für Schmerzensgeld Anrecht?
Sein Fahrrad ist auch kaputt. Wer bezahlt das?
10 Antworten
Was hat mein Vater für Schmerzensgeld Anrecht?
Individuell je nach Verletzung.
Sein Fahrrad ist auch kaputt. Wer bezahlt das?
Die Kfz Versicherung des Rollerfahrers. Die zahlt auch das Schmerzensgeld. In der Annahme es gibt eine.
Voraussetzung natürlich, dass den Rollerfahrer auch die Schuld trifft.
Das klärt am besten der von deinem Vater beauftragte Anwalt mit der gegnerischen Versicherung. Die zahlt das alles, wenn deinen Vater keinerlei Schuld trifft.
Sonst kann sie schlecht zahlen. Allerdings haben durchaus die meisten Fahrzeuge mit einem Kennzeichen eine solche.
Kommt oft vor, altes Kennzeichen wird wieder rausgeholt, oder es ist geklaut.
Vorfälle im Promillebereich sind nicht oft.
Sowohl Schmerzensgeld - wenn durch einen Arzt entsprechend nachgewiesen wie auch Schadensersatz werden durch die Versicherung des Verursachers geregelt.
Nö, nur wenn der Rollerfahrer auch der Verursacher ist. Man ist nicht automatisch schuldig, nur weil man motorisiert ist
Ich habe ja "Verursacher" geschrieben.
Wenn es denn eine Vers. gibt.
Meinst du die HaftPFLICHTversicherung?
Richtig, wenn er denn eine hat, warum sonst sollte er abhauen?
Angst, jugendliche Unbeholfenheit...
Die Versicherung von dem Rollerfahrer, wenn er eine hat, wird den Schaden übernehmen. Allerdings wird er noch etwas mehr bezahlen müssen, aufgrund der Fahrerflucht.
Gute Besserung an deinen Vater.
Nö, wenn der Verursacher der Vater war, bekommt der Rollerfahrer nur etwas wegen der Fahrerflucht & mglw unterlassener Hilfeleistung
ja logisch. Es klang für mich jetzt so, als wäre der Rollerfahrer der Verursacher gewesen und deswegen auch abgehauen... Wenn man selbst umgefahren wird, würde man im Normalfall nicht abhauen... Aber ich kenne die komplette Situation natürlich auch nicht.
Verursacher war eindeutig der rollerfahrer. Er kam um eine Kurve auf der Gegenfahrbahn.
ja alles klar. Dann so wie ich in der Antwort geschrieben habe :)
Geht im Zweifelsfall nicht darum wie die Polizei das sieht, sondern das Gericht.
Falsch ausgedrückt, sry
Wenn er das Kennzeichen hat, ist das doch kein Problem. Über die Polizei bekommt er auch die Versicherung und kann diese direkt anschreiben.
Der Fahrer wird dann zwar in Regress genommen, aber das ist nicht das Problem deines Vaters.
Er sollte sich einen Anwalt nehmen. Den zahlt auch die gegnerische Versicherung.
Vielen herzlichen Dank! Genial!!!
Wenn es denn eine Versicherung gibt.