Zahnersatz - Gutachter?

5 Antworten

Wenn ein Mänglegutachten erstellt und ein Mangel festgestellt wird, wird der Zahnarzt zur Nachbesserung aufgefordert, denn hat die Gewährleistungspflicht. Ist dies nicht möglich, muss er die Kosten erstatten und es kann eine Neuversorgung erfolgen.

Es ist falsch, dass die Krankenkasse eine Erstattung vornehmen muss, sondern wenn, dann der Zahnarzt, der den Mangel verursacht hat und nicht beheben konnte. Die Krankenkasse hat also gar keine Veranlassung dazu, dir eine Neuversorgung zu verwehren, wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist.

Das Problem besteht darin, die Unzumutbarkeit einer Nachbesserung bei dem verursachenden Zahnarzt nachzuweisen bzw. zu begründen. Du müsstest schriftlich erklären, warum du nicht bereit bist, zu deinem „alten“ Zahnarzt zu gehen. Das kannst du z.B. damit begründen, dass du ihm mehrmals ohne Erfolg die Gelegenheit dazu gegeben hast, den Mangel zu beheben (Nachweis anhand der Termine erbringen) und daher das Vertrauen verloren hast.

Wenn die Krankenkasse die Gründe nachvollziehen kann, fordert sie den Zahnarzt zur Erstattung der Kosten auf. Geht dieser darauf ein, kann ein anderer Zahnarzt eine Neuanfertigung vornehmen. Dieser Zahnarzt reicht einen Heil- und Kostenplan ein, der dann bewilligt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dickie59  23.04.2020, 16:32

es gibt doch für fehlerhafte Behandlungen eine Beschwerdestelle...?

okieh56  23.04.2020, 19:23
@Dickie59

Die Krankenkasse kann ein Mängelgutachten erstellen lassen, wenn der Versicherte dem Zahnarzt erfolglos die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben hat.

Ansonsten gibt es die Schlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern.

Dickie59  27.04.2020, 15:27
@okieh56

Danke für den Hinweis

Die Kasse muss dir gar nix erstatten...

der alte Zahnarzt ist in der Gewährleistung und hat das recht (und die Pflicht) seine Arbeit nachzubessern... gehst du zu einem anderen Zahnarzt, und der fasst die Brücke nur einmal an (übertragen gesagt) ist der alte behandler aus der Gewährleistung raus!

da hat der neue dir nicht ganz diecwahrheit gesagt... die Kasse erstattet dir nix, Dann gehst du zum Gutachter, lässt das bewerten und wenn der einen Mangel findet, redet der mit dem Zahnarzt und der muss es dann richten... Aber halt der, der die Arbeit auch gemacht hat!

... sag ich dir als zahntechnikermeister

okieh56  22.04.2020, 19:58

Es sei denn, eine Nachbesserung ist unzumutbar oder nicht möglich. Dann muss der Zahnarzt die Kosten erstatten (nicht die Kasse) und eine Neuanfertigung kann bewilligt werden.

Vampire321  22.04.2020, 20:43
@okieh56

er hat bis dahin aber ein dreimaliges Recht auf Nachbesserung

okieh56  22.04.2020, 20:53
@Vampire321

Ja - falls das nicht bereits geschehen ist. Wobei das mit dem 3 Mal nicht festgelegt ist. Ich habe auch schon erlebt, dass der Zahnarzt eine Nachbesserung abgelehnt und lieber erstattet hat.

Vampire321  22.04.2020, 21:04
@okieh56

Wenn du das so erlebt hast, wird der Zahnarzt sicherlich seinen Gründe dafür gehabt haben... ich kann das nach >20 Jahren Zahntechnik noch nicht behaupten das erlebt zu haben... das heißt natürlich nicht das das noch nie irgendwo passiert ist...

aber es ist eigentlich unlogisch, denn der Doc nimmt die Brücke runter, schleift 10–15 min an den Stümpfen rum, nimmt einen neuen Abdruck und setzt die erste Brücke provisorisch wieder ein... die Abdrücke gehen ins Labor, dort wird auf Kulanz ne neue Brücke gemacht die der Doc dann mal eben einsetzt...

zeitaufwand: 15–30 min beim nachpräppen plus 20–30 min fürs einsetzen der neuen Brücke plus 5–10 min Telefonat mit dem Labor... alles zusammen rund ne Stunde zeiteinsatz plus ein paar Euro für abdruckmasse und Zement

ersparniss: die kompletten Behandlungskosten die er nicht zurückzahlen muss... guter Lohn für diese eine Stunde!

okieh56  22.04.2020, 21:47
@Vampire321

Das ist ja auch der Regelfall. In fast allen Fällen ist eine Nachbesserung kein Problem. Es ist zum Glück die Ausnahme, dass dies nicht möglich ist oder trotz mehrerer Versucher nicht zufriedenstellend klappt.

Aber manchmal liegt es auch am Patienten, dass der Zahnarzt aufgibt und lieber zurückzahlt. Ich habe das in meinen 28 Jahren Berufspraxis mehrmals erlebt - aber nicht häufig.

Vampire321  22.04.2020, 22:08
@okieh56

wie gesagt.., bei mir war immer alles zu retten ;)

Der Zahnarzt der eine "Schlechtleistung" erbracht hat, hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn du ihm diese Gelegenheit nicht gibst, hast du auch keinen Schadensersatzanspruch.

Der neue Zahnarzt vermutet wohl einen Behandlungsfehler. Hat er das genauer erläutert? Blutendes Zahnfleisch unter einer Brücke muss nicht bedeuten, daß die Brücke mangelhaft ist. Es kann auch etwas mit falscher Mundhygiene zu tun haben. Die einfachste Möglichkeit wäre in der Tat, den früheren Zahnarzt aufzusuchen und das Problem zu schildern. Gibt es Gründe die dagegen sprechen, dann kann man sich an die zuständige Zahnärztekammer (meistens entsprechen die Kammerbezirke den Bundesländern) wenden. Dort gibt es eine sog. Schlichtungsstelle. Dort wird man beraten oder ev. wird die Arbeit sogar begutachtet. Das gute daran - es ist für die Patienten kostenfrei.

frag einen weiteren zahnarzt