Zahnarztrechnung nach 1 Jahr?

10 Antworten

Ähm, ich verstehe das so, dass der Zahnarzt seine Leistung sehr wohl erbracht hat? Dann darf er ja wohl auch darauf bestehen, dass Du das honorierst, findest Du nicht? Sei doch einfach froh, dass er Dir so viel Zeit gelassen hat, um das nötige Geld anzusparen!

Tja, ihr hattet doch nicht wirklich die Absicht Euch vor der gerechtfertigten Rechnung zu drücken? Ich finde es arg gewöhnungsbedürftig wenn man

a. eine Leistung in Anspruch nimmt und eine berechtigte Rechnungsstellung anzweifelt

b. die (zugegeben) etwas langatmige Rechnungsstellung kritisiert aber nicht von sich aus einfach mal nachfragt was denn nun wie und wann zu bezahlen ist.

Kein guter Stil... Ich nehme an ihr arbeitet auch nicht für lau!

Panzerwagen  13.09.2012, 15:14

Tja, einfach mal genau Lesen. Es geht darum den Rechnungsbetrag von seinen Schulden bei mir abzuziehen. Nicht ums nicht bezahlen wollen. Das ist ja wohl ein feiner Unterschied.

SuicideSquad  13.09.2012, 15:17
@Panzerwagen

Wo steht in der Frage iwas von Schulden abzeihen etc?

Panzerwagen  13.09.2012, 15:39
@SuicideSquad

Stimmt. Ich bin da in die falsche Reihe gerutscht. Aber das Thema war das gleiche. Siehe weiter oben. Entschuldigung. Evtl gibt es ja Antworten auf meine Frage.

Wieso hast Du denn da nicht mal nachgefragt? Muss Dir doch bewusst gewesens ein, das da noch etwas offen ist, grad wenn es etwas teurer war.

Ja, das darf er. Eine Forderung verjährt erst nach 3 Jahren. 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Also wenn z. B. die Behandlung am 15.06.2011 war, beginnt die Frist am 31.12.2012 geht bis zum 31.12.2015.

Aber mal im Ernst: Wenn ihr eine Leistung bezogen habt, ist es jawohl selbstverständlich, dass ihr dafür auch bezahlt.

Klar darf er das, auch nach einem Jahr noch.

Sein Anspruch wäre erst nach drei Jahren verjährt, aber du kannst dich drauf verlassen, dass er es nicht so weit kommen lässt.

Wo ist da überhaupt das Problem? Zahnärztliche Leistungen sind nun man nicht billig, und es versteht sich ja wohl von selbst, dass man für erhaltene Leistungen bezahlt.