Zahlt Arbeitsamt die Wohnung bei Alg 1?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Agentur für Arbeit zahlt dir nur deine dir zustehenden Versicherungsleistung,die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen steuerpflichtigen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit !

Dann bekommst du als Single oder ohne minderjährigem eigenen Kind im Haushalt ca.60 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens,sonst würden es 67 % sein.

Reicht das nicht aus um deinen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Sozialleistung ) zu decken,dann kannst du ergänzend ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,vorrangig würde hier aber Wohngeld sein,muss meist im Rathaus oder dem Landratsamt beantragt werden.

Aber erst würde ich ALG - 2 beim Jobcenter beantragen,die würden dich dann schon schriftlich darauf aufmerksam machen,dass du du dann Wohngeld beantragen sollst.

Würdest du nur ALG - 1 bekommen,dann wird dir das Kindergeld nicht angerechnet,bekommst du aber noch ALG - 2 dazu,dann wird dir das bis auf 30 € Versicherungspauschale + evtl.weitere absetzbare Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen ( KFZ - Haftpflicht ) auf deinen Bedarf angerechnet.

Angerechnet wird es auch dann beim Wohngeld,da kann man auch gewisse Beiträge absetzen,dazu kannst du dir im Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld suchen.

Dein Bedarf nach dem SGB - ll liegt dann bei 399 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) + evtl.zustehender Mehrbedarf.

Würde deine KDU - für eine Person unangemessen sein,dann würdest du in der Regel diese Kosten für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe gezahlt bekommen bzw.das,was dir bis zu deinem Bedarf noch fehlen würde.

Danach bekommst du nur noch die angemessenen KDU - gezahlt,musst entweder den Rest selber dazu zahlen oder dir eine angemessene Wohnung suchen.

CanRR 
Fragesteller
 20.04.2015, 12:57

Danke für die Ausführliche Schilderung ,hat mir geholfen

isomatte  16.06.2015, 17:00

Danke dir für deinen Stern !

Ergänzend zur sehr ausführlichen Erläuterung von Isomatte hinsichtlich möglicher Leistungsansprüche im Jobcenter hier die Kurzfassung in Beantwortung deiner Fragen:

  1. Nein, da es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungs- und nicht um eine Versorgungsleistung handelt.
  2. Nein, da sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach deinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen der vergangenen 12 Monate ermittelt.
  3. Ja, kannst du. Der Erhalt von Arbeitslosengeld führt nicht zum Ausschluss von Wohngeld. Du musst allerdings über das nötige Mindesteinkommen verfügen. Die kindergeldberechtigte Person erhält dieses weiter, wenn das Kind die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und arbeitsuchend gemeldet ist.

ALG I ist eine Versicherungsleistung, die sich nicht am Bedarf orientiert, sondern nur am Nettoeinkommen, das man zuvor bekommen hat.

Wenn ALG I zum Leben nicht reicht, muss ergänzend ALG II beantragt werden (eine Sozialleistung). ALG II orientiert sich am Bedarf. Regelsatz + Miete.

Kindergeld wird bei alg1 nicht angerechnet und auch keine Wohnung bezahlt. Alg1 wird aus dem Einkommen aus der letzten versicherungspflichtigen Taetigkeit errechnet, je mehr man verdient hat, je mehr Geld bekommt man. Reicht das Alg1 nicht aus zum Leben, kann man zusaetzlich dazu noch alg2 Aufstockung erhalten, da wird dann der Mietanteil wiederum beruecksichtigt bei der Berechnung.

CanRR 
Fragesteller
 20.04.2015, 13:46

okay danke für die antwort,und was ist wenn man vorher schonmal Alg2 bezogen hatte ind nicht mehr im Leistungsbedarf drinne ist,wegen fehlender Mitwirkung :) Kommt man dann da wieder rein ?

TreudoofeTomate  20.04.2015, 17:28
@CanRR

Selbstverständlich, stell einen neuen Antrag und schon bekommst du wieder ALG 2. Vorausgesetzt, du hast überhaupt Leistungsansprüche.

Eine Versagung nach § 66 SGB I ist niemals eine generelle Ablehnung sondern ist quasi als Zwischenbescheid anzusehen, weil über die eigentliche Leistung - eben wegen der fehlenden Mitwirkung - noch nicht endgültig entschieden werden kann. Aus diesem Grunde wird die Leistung auch immer nur bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt.