Wohnungsverkauf- Mitteilung ans Finanzamt?

3 Antworten

Da würde ich mal sagen. Das Finanzamt ist eben vielseitig interessiert.
Ob Reichtum oder nicht, das entscheidet das Finanzamt.
Genauere Auskunft erteilt sicher der Notar, der für seine Arbeit ja auch etwas bekommt ;-)

Aus einer anderen Seite:

In der Regel ist man dazu verpflichtet, sein Einkommen zu versteuern. Als Einkommen kann auch der Erlös aus einem Immobiliengeschäft gelten. Jedoch gibt es bestimmte Gegebenheiten, bei denen die Zahlung einer Steuer entfallen kann. Erfolgt ein Wohnungsverkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb, liegt der Verkauf noch in der Spekulationsfrist. Demnach muss man eventuell gemachte Gewinne versteuern. Die Höhe der Steuer ist dabei von der persönlichen Einkommensteuer abhängig. In welcher Einkommensteuerklasse man eingeteilt ist, kann man bei dem Finanzamt erfragen. Für den Fall, dass man seine Wohnung nach der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkaufen möchte, ist man von der Steuer in der Regel befreit. Dies gilt auch dann, wenn man mit dem Wohnungsverkauf einen finanziellen Gewinn gemacht hat. In anderen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ein Verlust mit dem Verkauf der Wohnung verbunden ist. Hierbei kann man aus verschiedenen Gründen den ursprünglichen Kaufpreis der Immobilie nicht mehr erreichen. Eine Versteuerung ist auch in diesem Fall nicht notwendig.

bmke2012  23.04.2014, 08:39

Wenn Du mit Verlust verkauft hast, solltest Du den Verlust bewerten lassen und mit Deinem Finanzamt über einen Verlustvortrag auf die Einkommenssteuer verhandeln. Da kannst Du richtig Steuern sparen.

Teresamaria  23.04.2014, 09:26
@bmke2012

Da braucht sie nichts zu verhandeln. Wenn es ein Verlust ist, dann wird ein Verlustvortrag gebildet. Fertig.

Erst einmal ist Dein Kommentar total daneben. Weder Notar noch FA unterscheiden bei bürokratischen Handlungen danach, ob jemand Reichtümer hat, Gewinn oder Verlust gemacht hat. Darum kümmern sie sich später. Auf jeden Fall braucht ihr jetzt keine Grundsteuer mehr zahlen, der Käufer, der auch die Steuernummer abgegeben hat, zahlt Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Eventuell kan der Verkauf auch bei der EKSt verrechnet werden.