Webcam-Finanzamt...was passiert?

8 Antworten

Sie muss bei der Gemeinde eine Gewerbeanmeldung abgeben. Anschließend beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ab dem Zeitpunkt zumindestens jährlich die Steuererklärungen abgeben.

Wenn sie das nicht tut, macht sie es halt nicht.

Wenn das Finanzamt von selbst aufmerksam wird, fordern sie sie zur Abgabe der Steuererklärungen des letzten Jahres auf. Wenn dort Steuer rauskommt, wird ein Strafverfahren eingeleitet und anschließend wird sie aufgefordert die Erklärung für die letzten zehn Jahr abzugeben. Da sie das nicht kann, weil im Regelfall die Belege fehlen, wird die Sache zugeschätzt. Anschließend kommt da ein Steuerbetrag raus, den sie nicht bezahlen kann. Dann kommt noch eine Geldstrafe dazu, die sie auch nicht bezahlen kann. Man macht alle ihre Konten dicht, dass sie nur noch von Bargeld leben kann. Um überhaupt an Geld zu kommen, wendet sie sich wieder an die alten Bekannten und arbeitet wieder für einen Zuhälter als Webcamgirl, der sie dann bar bezahlt und aus dem Kreislauf wird sie nie wieder rauskommen.

In aller Regel sollte man ein Gewerbe anmelden. Bis 17500 Euro ist man Umsatzsteuerfrei- bis 8005 Euro im Jahr Gewerbesteuerfrei!

Das Anmelden eines Gewerbes ist Pflicht. Sollte es sich hier um ein MINI Löhnchen handeln, kannst es aber auch mal vergessen haben, da kommen die nicht soooo schnell hinter

die Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Steuerstraftat, die nach § 370 AO der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige gemäß § 32a

Abs. 1 Nr. 1 EStG einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 8.004 € (Stand 2010) für jeden Steuerpflichtigen (§ 52 Abs. 41 EStG). Der Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Einkommen, soweit es zur Bestreitung des Existenzminimums benötigt wird, nicht mit Steuern belastet ist. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Solange dein Einkommen nicht diesen Betrag übersteigt, ist eine Meldung beim FA nicht notwendig. Zum Nachweis des Einkommens ist aber eine genaue Buchhaltung (Einnahmen/Ausgaben) zu führen.

Das Gewerbe selbst muss angemeldet werden.

Jeder der GEwinne macht, muss Steuern zahlen. So eifnach ist das. Und wenn er es nicht meldet und erwischt wird, dann muss er hohe Strafen zahlen.