Onlyfans versteuern aber wie?

1 Antwort

Freiberufler = §18 EstG

Gewerbe = §15 EstG

bei only Fans handelt es sich um Gewerbe wenn du Geld für Webinhalte bekommst.

damit musst du ein Gewerbe anmelden, und eine EüR (Einnahme Überschuss Rechnung) sowie eine Einkommensteuererklärung abgeben

Vanniravioli 
Fragesteller
 09.02.2021, 01:43

Vielen Dank!