Wohnungstürschloss zugeklebt, wer zahlt die Öffnung der Tür?

3 Antworten

In Ergänzung zu den Vorrednern:

Ja, es gilt natürlich das Bestellerprinzip. Sprich Du begleichst die Rechnung erstmal (Außenverhältnis).

Aber:

Der Schadensverursacher muss den Schaden im Innenverhältnis natürlich begleichen. Den Täter herauszufinden wird vermutlich schwer bis unmöglich.

Dennoch:

Sprich mit der Hausverwaltung bzw. schalte die Miterversammlung ein, falls es diese gibt. Eventuell zeigt man sich kulant und legt de Kosten auf die Gemeinschaft um. Auf 14 Parteien aufgeteilt klingt der Betrag schon gar nicht mehr so schlimm.

Wer bestellt der zahlt!

Das gilt in der Kneipe, aber auch für den Schlosser, der Dir die Türe geöffnet hat.

Du hast ihn gerufen, Du musst ihn also auch bezahlen.

Dir ist ein Schaden entstanden. Diesen kannst Du auch gelten machen gegenüber denjenigen, der diesen Schaden zweifelsfrei verursacht hat.

( Auch den Schaden mit der aufgetauten Eistruhe )

Das Problem ist nur, meistens wird sich kaum jemand wirklich finden lassen. Damit wirst Du dann wahrscheinlich sehr schnell auf diesen Schaden selbst sitzen bleiben.

Nun meine Frage, wer zahlt die Türöffnung ?

Der Auftraggeber, also Du.

Ausser Du weisst, wer das Schloss zugeklebt hat.

Ich habe die Polizei gerufen und Anzeige erstattet

Wird nichts bringen; wie will die den Übeltäter finden?

Blitz68  16.10.2016, 00:58

so sieht es leider aus :(