Zahlt der Vermieter eine kaputte Tür?
Hallo,
als ich hier vor ca. 3 Monaten in meine neue Wohnung eingezogen bin, war Wohnungstür kaputt. Die war schon kaputt, als ich hier eingezogen bin. Die Tür wurde wohl mal eingetreten und notdürftig mit einer Metallplatte repariert. Ich habe das bis jetzt noch nicht dem Vermieter gemeldet. Die Wohnungtsbesichtigung fand mit dem Hausmeister statt und der kann bestätigen, dass die Tür schon kaputt war, bevor ich eingezogen bin.
Ich würde dem Vermieter nun gerne mitteilen, dass ich eine neue Tür brauche. Zahlt das der Vermieter?
12 Antworten
Wenn der Hausmeister das bestätigt auf alle Fälle der Vermieter (der kann es auch steuerlich absetzen) Gibt es ein Übergabeprotokoll?
Eigendlich muß das ja der Verursacher(Vormieter?) bezahlen.Wieso hast du die Tür nicht gleich bei der Besichtigung bemängel?. Würde den Vermieter einfach fragen, denke mal, er übernimmt die Kosten.
als ich hier vor ca. 3 Monaten in meine neue Wohnung eingezogen bin, war Wohnungstür kaputt. Die war schon kaputt, wo ich hier eingezogen bin. Die Tür wurde wohl mal eingetreten und notdürftig repariert mit ner Metallplatte.
Sowas sollte man unbedingt in einem Übergabeprotokoll festhalten, wenn der Vermieter es Dir anlastet kannst Du kaum beweisen, dass Du es nicht gemacht hast. Auch der Hausmeister, der weiß, dass der Schaden schon vor Deinem Einzug war, leidet vielleicht plötzlich an Alzheimer.
Ich würde dem Vermieter nun gerne mitteilen, dass ich eine neue Tür brauche. Zahlt das der Vermieter?
Schreibe den Vermieter an und dann wird man sehen.
wenn der Hausmeister das bezeugt, dass sie schon vorher defekt war...... schreib dem Vermieter und benenne den Hausmeister als Zeugen, aber vorher noch mal in Anwesenheit Leuten, denen du vertraust, mit ihm sprechen. Ist aber auch reichlich spät für eine Beanstandung
Normalerweise hättest Du schon bei der Wohnungsübergabe auf eine neue Tür bestehen sollen. Aber wenn der Hausmeister das bestätigt, muss der Vermieter die Tür erneuern.