wohin wird die miete von der arge überwiesen?

5 Antworten

Ohne deine Zustimmung darf das Jobcenter nur direkt überweisen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist.

§ 22 Abs. 7 SGB II sagt dazu:

(7) Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn

1. Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,

2. Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,

3. konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder

4. konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten.

casilein  18.06.2011, 17:21

dh, wobei die Jobcenter oft bereits die eingetragene Bankverbindung auf der Anlage KDU als Zustimmung betrachten. Ein Blick auf den Bewilligungsbescheid (meist auf Seite 2) bringt Klarheit: Dort ist der Vermieter aufgeführt, wenn direkt an ihn überwiesen wird (was dann wohl auch die "schriftliche Unterrichtung" ist).

Bei dem Antrag müsstest du theoretisch deine Bankdaten hingeschrieben haben. Da müsste das ganze Geld inkl. das für Miete drauf gehen. Wenn du schon nen Bescheid hast, dann einfach mal durchschauen. Wenn ne, dann am Montag bei ARGE nochmal anrufen/ vorbeigehen und nachfragen.

Frag doch mal bei der Arge nach! Das ist unterschiedlich! Viele bekommen die Miete auf das eigene Konto überwiesen und überweisen sie dann dem Vermieter, bei anderen überweist die Arge direkt an den Vermieter! Frag einfach mal nach!

Du bekommst deinen Hartz-V Anspruch auf das von dir angegebene Konto überwiesen. Du kannst deine Miete ganz normal von deinem Konto an deinem Vermieter überweisen.

Solltest du im Antragsformular bei der ARGE angegeben haben, dass die für dich die Miete überweisen sollen wird man dir nur die Differenz zu deinem Anspruch überweisen.

Hast du keinen solchen Antrag gestellt, wird es auch keine Direktüberweisung geben

Wenn Du in deren Augen vertrauenswürdig, kein Alki und kein Drogi bist bekommst Du das Geld aufs Konto...