dauerauftrag miete-frage

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Wenn Du den 1. des Monats angibst wird der Dauerauftrag auch am 1., sofern es ein Buchungstag ist, auch ausgeführt und ist am selben Tag auf dem Konto des Vermieters.

Miete ist übrigens nicht am 3. des Monats, sondern am 3. Werk- bzw. Bankbuchungstag fällig. Das schon auch mal erst der 5. des Monats sein.

die Miete wird von Banken immer bevorzugt behandelt, das ist Gesetz und wenn man den Monats Ersten als zahlung Datum angibt wird automatisch am 31. das Geld von der Bank belastet damit es dann dem Vermieter gut geschrieben wird. So wie Dein Gehalt auch ein paar Tage vor dem 1. an Dich gezahlt wird weil die Banken ihre Wertstellung um ein paar Tage verzögern, um mit dem Geld arbeiten zu können- Du hast es dennoch am 31. schon zur Verfügung. Zum selben Zeitpunkt ist es auch abgezogen für die Miete.

evalona  29.07.2013, 22:45

quark!

oder sollte ich z.b. den 31. jedes monats (bzw. dann wird bei den jewielilgen monaten am 30. abgezogen) aufschreiben- denn spätestens ab den 3 tag im monat muss die miete angekommen sein

Wenn Du willst, kannst Du den 31. nehmen, aber auch der 1. reicht aus.

Du musst wissen, dass das Geld am driten Werktag beim Vermieter sein muss und durch Sonntage oder Feiertage kann das auch mal der 4. oder 5. eines Monats sein.

Jeder "normale" Vermieter wird wohl Verständnis haben, wenn an Feiertagen um den Monatswechsel die Miete mal einen Tag später da ist.

Bei den meisten Banken kann man als Ausführungsdatum aber auch ultimo oder ultimo-1 oder 2 angeben. Dann wird am letzten Geschäftstag des Vormonats gebucht. Dann wäre halt wichtig, dass da schon Geld auf dem Konto ist.

Erteile Deinen Vermieter dch eine Einzugsermächtigung,dann ist das alles sein Problem,und diese kann jederzeit wiederrufen werden.Wenn Du einen Dauerauftrag erteils dann reicht der Erste,es muss innerhalb von zwei Tagen dem anderen Konto gutgeschrieben werden,ist es innerhalb der selben Bank dann muss es innerhalb von einem Tag gutgeschrieben werden.