Wo stelle ich als Verletzter einen Antrag zur Auskunft über den Stand des Verfahrens (§ 406d StPO)?

1 Antwort

Hallo.

Der Verletzte  erhält  Auskunft der Einstellung, Ort und Zeitpunkt des Anklage. und der Ausgang des Verfahrens.

Das ist ungewöhnlich.

Aber dein Geld bekommst du erst in einem Zivilverfahren. eventuel zugesprochen.

Ich würde mal Nachhaken bei der Stelle die das Verfahren   aufgenommen hat.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland.

Bley 1914