Hat der Vermieter das Recht sich Auskunft bei der Haftpflichtversicherung geben zu lassen?

9 Antworten

Wenn es ein Mietsachschaden ist, musstest du die Daten deines Vermieters auch als Geschädigten angeben.

Warum sollte er also nicht direkt bei der Versicherung nachrufen, um zu erfragen wie der Stand der Bearbeitung zu seinem beschädigten Eigentum steht?

Warum sträubst du dich so dagegen, dass er das macht? Das ist doch positiv für dich. Das bedeutet weniger Arbeit für dich, wenn er nicht ständig bei dir anruft.

Apolon  28.07.2018, 14:14
Warum sollte er also nicht direkt bei der Versicherung nachrufen, um zu erfragen wie der Stand der Bearbeitung zu seinem beschädigten Eigentum steht?

Anrufen kann er, nur wird er tel. keine Antwort erhalten.

Wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Denn wie will das Versicherungsunternehmen prüfen, wer am Telefon ist?

catchan  28.07.2018, 19:58
@Apolon

Dann dürfte kein Versicherungskunde mehr telefonische Auskunft bekommen.

Apolon  29.07.2018, 13:43
@catchan

Wenn der Kunde bekannt ist, oder wenn dem Versicherer die Telefon-Nr. des Kunden bekannt ist, kann man ihn zurück rufen um ihm eine Antwort zu geben.

Oft gibt es auch für den Kunden ein Codewort für Rückrufe.

Wenn mich ein Mensch anruft, den ich nicht kenne und mir einen Frage stellt zu seinem (angeblichen) Versicherungsschutz, bekommt er meine Antwort schriftlich an die mir bekannte Adresse.

Und bisher hatte ich mehrere Anrufe, wo der Kunde mir bestätigte, dass er nie bei mir angerufen hat.

catchan  29.07.2018, 14:40
@Apolon

Wenn ein Kunde anruft, wird er in der Regel um Daten gefragt, die der Kunde wissen muss, wie beispielsweise das Geburtsdatum neben der Versicherungsscheinnummer. Dann erhält der Kunde Auskunft.

Bei der AXA-Kranken-Leistungsabteilung zum Beispiel kann man es auch schriftlich hinterlegen lassen, dass auch der Ehepartner telefonisch Auskunft bekommen kann.

Wenn man Auskünfte nur schriftlich ausgibt ist das kundenunfreundlich und macht im Grunde den Betreuer überflüssig. Denn dann kann man gleich alles mit der Abteilung direkt abklären.

Einer Firma, die telefonische Anfragen nicht gleich beantwortet, kehre ich dem Rücken zu. Das gilt nicht nur für Versicherungen.

Apolon  30.07.2018, 01:30
@catchan

Du machst bei deinen Überlegungen einen großen Fehler.

Denn gerade bei KV-Leistungsanfragen ist eine mündliche Auskunft nur erlaubt, wenn man den Kunden kennt und dies ist meistens nicht möglich.

Und der Vermittler(Betreuer), kann hierzu nur dann eine Auskunft geben, wenn der Kunde den Versicherer von der Schweigepflicht entbindet. Denn der Versicherungsvermittler erhält überhaupt keine Informationen vom Versicherungsunternehmen über Krankheiten oder Leistungen des Kunden.

Denn dann kann man gleich alles mit der Abteilung direkt abklären.

Völlig richtig, dies musst du sogar!

catchan  30.07.2018, 06:06
@Apolon

Lies mal, was ich geschrieben habe.

Apolon  30.07.2018, 13:44
@catchan

Kein Problem, dann werde ich deine fehlerhaften Passagen anders aufzeigen:

Wenn ein Kunde anruft, wird er in der Regel um Daten gefragt, die der Kunde wissen muss, wie beispielsweise das Geburtsdatum neben der Versicherungsscheinnummer.

Ich würde diesem Kunden auch wenn er mir ein Geburtsdatum nennt, keine Auskunft am Telefon erteilen, wenn er mir nicht persönlich bekannt ist.

Ich würde ihn unter der bei mir gespeicherten Telefon-Nr. zurückrufen, und ihm erst dann antworten.

Bei der AXA-Kranken-Leistungsabteilung zum Beispiel kann man es auch schriftlich hinterlegen lassen, dass auch der Ehepartner telefonisch Auskunft bekommen kann.
Wenn man Auskünfte nur schriftlich ausgibt ist das kundenunfreundlich und macht im Grunde den Betreuer überflüssig.

Ich gehe davon aus, dass du als Betreuer deinen Versicherungsvermittler meinst. Und dieser kann dir keine Auskünfte über Kranken-Leistungen geben, da er aus Datenschutzgründen keine Informationen von der AXA erhält. Ausnahme du würdest die AXA schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, damit dein Versicherungsvermittler entsprechende Informationen erhält.

catchan  30.07.2018, 14:08
@Apolon

Lies, was da steht und hör auf zu meinen!

Nur weil du etwas machst, heißt das nich lange nicht, dass es so richtig ist.

Jede andere Firma, jede Versicherungsgesellschaft gibt am Telefon ihren Kunden Auskunft - oder denen, die von ihren Kunden bevollmächtigt wurden Auskunft zu erhalten.

Apolon  31.07.2018, 00:31
@catchan

Eine Bitte an dich.

Bevor du solch einen Unsinn schreibst solltest du dich zuerst mal mit dem Datenschutz vertraut machen.

Ende.

catchan  31.07.2018, 06:40
@Apolon

Vielleicht solltest du dich dem Datenschutz etwas vertrauter machen.

Außerdem solltest du den „Unsinn“ hier wirklich lesen anstatt zu meinen.

Apolon  31.07.2018, 14:58
@catchan

Lasse es einfach, du begreifst es doch nicht.

Ende

catchan  31.07.2018, 20:15
@Apolon

Was? Dass du nicht richtig gelesen hast? Dass du deine etwas merkwürdige Ansicht vom Datenschutz als die einzig richtige verkaufen willst?

Apolon  01.08.2018, 00:49
@catchan

Mit Leuten die mit dem Kopf durch die Wand rennen und nur Unsinn von sich geben, hat es keinen Sinn eine Diskussion weiter zu führen.

Du liegst total daneben.

Ende

catchan  01.08.2018, 06:17
@Apolon

Sorry, aber lies erst einmal, was ich geschrieben habe anstatt zu meinen. Nicht mein Fehler, wenn du ordentlich liest.

Das Datenschutzgesetz sieht nicht vor Kunden telefonische Auskunft zu verweigern. Eher im Gegenteil.

Apolon  01.08.2018, 15:18
@catchan

Deine Texte kannst du noch 1000 mal wiederholen.

Es ändert nichts an meiner Antwort.

Natürlich ist es bei solchen Schäden häufig so, dass die Versicherung klären möchte, was sie als Schadensersatz überhaupt zahlen muss. Zeitwert etc.

Insofern wäre es sehr voreilig, wenn Du bezahlst, bevor die Versicherung Dir das mitteilt.

Für Dich ist es am Einfachsten, wenn Du ab jetzt tatsächlich nur noch die Kommunikation zwischen dem Ex-Vermieter und Deiner Versicherung in die Wege leitet. Er wird von der Versicherung nichts erfahren, was mit der Sache nichts zu tun hat. Insofern ungefährlich für Dich.

Rede mit Deiner Versicherung und teile denen mit, dass Du Kontakt und Schadensnummer an den Geschädigten weiter gegeben hast. Wenn die nicht wollen, dass Dein Ex-Vermieter sich dort meldet, werden sie es ihm schon sagen.

Natürlich liegt es in Deinem Ermessen, ob Du den Kontakt herstellen willst oder nicht, aber was hindert Dich daran?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er hat keinerlei Ansprüche gegenüber deiner Versicherung. Sein einziger Ansprechpartner bist du. Die Versicherung sollte ihm telefonisch auch keine Auskunft geben, da er kein Vertragspartner ist. Er wird von der Versicherung angeschrieben wenn die irgendwelche Daten oder Infos von ihm brauchen oder die ihm mitteilen wollen ob/wie viel reguliert wird.

Natürlich liegt es in Deinem Ermessen, aber der Vermieter muss Dir exakt Null Zeit lassen für die Schadensbehebung. Schaue mal bei anwalt.de nach, ich bilde mir ein, die haben darüber erst vor wenigen Tagen berichtet.

Apolon  28.07.2018, 14:12

und wie kommst du auf diese Antwort?

aber der Vermieter muss Dir exakt Null Zeit lassen für die Schadensbehebung.

Was totaler Quatsch ist.

teafferman  06.08.2018, 11:57
@Apolon

So weit ich erinnere ist es ein BGH-Urteil, welches genau diese Zeit nannte. Dass dieses Hohe Haus ein eigenes Archiv hat wo Du selbst nachlesen kannst sei noch erwähnt. Ansonsten nannte ich meine Bezugsquelle. Die kannst Du selbstverständlich auch gerne als Quatschverbreiter bezeichnen. Wir Menschen können ja nur von Innen nach Außen.

Apolon  06.08.2018, 15:15
@teafferman

Den Begriff Null Zeit - ist totaler Quatsch.

Wenn du ein BHG-Urteil mit diesem Zeit-Limit, das sich auf diese Frage bezieht, kannst du uns ja mitteilen, welches.

Ansonsten einfach stille halten und nicht solch einen Unsinn schreiben.

teafferman  06.08.2018, 20:12
@Apolon

Aber genau auf diese Fragestellung, denn hier liegt ein Auszug vor und der Vermieter will nicht wegen einer Zeitverschleppung durch eine Versicherung, die ihn persönlich nicht die Bohne angeht, Schaden erleiden. Und muss es nicht.

Die Quelle habe ich genannt, suchen darfst Du selbst, hast ja schließlich eigene Zeit dazu. Wäre jedenfalls sinnvoller, sie in entsprechende Recherche zu stecken als hier Lügen zu verbreiten und die Fakten als Lüge hinzustellen.

Apolon  07.08.2018, 00:08
@teafferman

Die Quelle hast du bisher nicht genannt.

Ich warte aber noch darauf.

Und solange du die uns nicht nennst, betrachte ich deine Antwort als sehr trollig.

Oder anders ausgedrückt, für mich bist du ein Troll!

Weshalb rufst du nicht mal bei deiner Privathaftpflichtversicherung an und fragst nach dem Stand der Bearbeitung. Ansonsten kannst du auch deinen Versicherungsvermittler damit beauftragen, denn dieser wird dafür bezahlt.