Wo beantragt man Betreuungsunterhalt?

4 Antworten

Betreuungsunterhalt ist ein Begriff, der nicht aus dem Bereich der Sozialgesetze kommt, sondern aus dem Familienrecht. Betreuungsunterhalt kann ein Elternteil vom anderen Elternteil nach Trennung und/oder Scheidung verlangen, wenn er durch die Notwendigkeit, kleine Kinder zu betreuen, nicht selbst arbeiten und Geld verdienen kann.

Betreuungsunterhalt kann man also vom anderen Elternteil verlangen und bei diesem, falls er nicht freiwillig zahlt, über das Familiengericht einklagen.

hallo... oder meinst du betreunungsgeld für die kita? die beantragst du bei deinem zuständigen landratsamt und zwar beim jugendamt, den antrag kannst du online ausfüllen und ausdrucken. du brauchst dann eine verdienstbescheinigung/ arbeitslosengeldbescheinigung und sämtliche kontoauszüge vom letzten monat wo deine ausgaben drauf stehen. solltest du dieses betreuungsgeld meinen hoffe ich mal das ich dir helfen konnte. bestättigung für den träger der kitaeinrichtung bekommst du entweder bei der kita selbst oder beim lansratsamt bei abgabe des antrags.

Ich nehme an, dass Du wegen der Betreuung Deines Kindes nicht arbeiten gehen kannst/willst. In diesem Fall muss der "andere Mit-Erzeuger" des Kindes an Dich Betreuungsunterhalt zahlen, den Du zweckmässigerweise über einen Anwalt für Familienrecht einforderst. Der Anwalt kann ausrechnen, wieviel Dir zusteht. Erforderlich hierfür sind auf jeden Fall die Einkommensbescheinigungen desjenigen, der zahlen soll.

Such Dir einen Familienanwalt. Die Kosten musst Du nicht tragen, wenn du wenig oder nichts verdienst.