Betreuungsunterhalt / Ist bei mir was zu holen?

5 Antworten

Das kann Dir nur ein Richter sagen. Wir können nicht hellsehen. Bis zur Pfänungsfreigrenze kannst Du belastet werden.

Bei 1700 Restgehalt, ja. Es gibt gefühlte tausenden Rechner im Internet um das selber auszurechnen, such dir einen

Am billigsten kommt man weg wenn man sich "irgendwie" einig. Das spart die Anwälte die mehr fressen als ihr habt. Und das geht dann nicht vom Unterhalt ab.

und ich brauch doch auch was zum Leben und um meine Kosten zu zahlen..

Beiden steht das zu, es ist mehr als HarzIV

jsseN 
Fragesteller
 18.05.2018, 17:29

Ich sollte aber auf ca. 1.400 - 1.500 Netto kommen. Laut Brutto / Netto Rechner.

Lass Dir das von einem Anwalt ausrechnen.

Von deinem gesamten Nettoeinkommen gehen deine berufsbedingten notwendigen Aufwendung ab und was du sonst noch absetzen kannst, dass ergibt dann dein bereinigtes Nettoeinkommen !

Davon würdest du dann vorrangig Unterhalt fürs Kind zahlen und erst wenn du dann mehr als 1200 € Netto hättest käme Betreuungsunterhalt in betracht.

Die Einkommensgrenze ergibt sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle. Da gibt es kein entkommen und ist knallhart festgelegt.

Deine Rechnerei bzgl. Kaution etc. fließt offenbar wohlwollend mit ein. Da haste Glück, kann auch anders ausgehen bzw. einfach unberücksichtigt bleiben.