Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden?

11 Antworten

zum einen ist erst einmal zu klären, um welchen Wasserschaden es sich handelt. Leitungswasser? Abflussrohr? Regenwasser?

Daraus ergibt sich der Schuldige und die zuständige Versicherung. 

Um Mietminderung geht es hier nicht sondern darum, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Das wäre dann z.b. ein Auszug in ein Hotel bis zu dem Zeitpunkt in dem deine Wohnung wieder bewohnbar ist.

Im Moment finde ich, hat jeder alles mögliche gemacht, was nötig ist. Sei froh, denn die meisten streiten sich erst einmal herum, wer bezahlen muss, bevor irgendjemand dafür sorgt, den Schaden zu beheben.....

Das ist schwierig zu sagen wieviel nun gerechtfertigt ist. Aber es kann schon sein, daß zeitweise auch 100% gerechtfertigt ist. Immerhin kann man mit der Lärmbelästigung der Trocknungsgeräte nicht schlafen. Das beste wäre nunmal alles mit Datum zu dokumentieren und zum Mieterschutzverein zu gehen. Ein Mitgliedsbeitrag ist gut angelegt und kostet auch nicht die Welt. Immerhin hat man jederzeit eine rechtliche Beratung, die man in Anspruch nehmen kann. Die können einem genau mitteilen, wieviel nun angebracht ist. Vielleicht ist der Vermieter bei Haus und Grund Mitglied, dann soll er sich doch erkundigen und Dir das mitteilen. Kommt ganz darauf an wie gut Du Dich mit dem Vermieter verstehst. Sonst würde ich zum Mieterbund gehen. 

Da wohl die Böden aller Räume für umfangreiche Trocknungsmaßnahmen hinaus müssen, ist eine Mietminderung in Höhe von 100% sicher angebracht.

Die Mietminderung sollte schriftlich dem Vermieter mitgeteilt und gemeinsam mit dem Mietvertrag seitens des Eigentümers der Gebäudeversicherung eingereicht werden.
Da die tatsächliche Höhe der Mietminderung strittig ist, würde ich den tatsächlichen Abzug vorerst nicht vornehmen, sondern es mit dem Schriftstück belassen und auf die Erstattung der Gebäudeversicherung warten bzw. um Stellungnahme bitten.

Dringend abzuklären wäre allerdings, ob die Wohnung bewohnbar bleibt. Wenn alle Böden heraus müssen, ist es wahrscheinlich, dass Mieter und Hausrat ebenfalls extern untergebracht werden müssen. Die Kosten für Hotel und externe Lagerung solltest du dringend bei deiner Hausratversicherung anmelden.
Gegenüber dem Vermieter kann schließlich nur Mietminderung geltend gemacht werden.

Insofern die Wohnung tatsächlich verlassen werden muss, kann die Miete komplett und in diesem Fall sogar einschließlich der Nebenkosten gekürzt und auch tatsächlich einbehalten werden.

Bei einem größeren Schäden kommt normalerweise ein Sachverständiger der Gebäudeversicherung vorbei. Mit dem kannst du besprechen, was die VS an dem VM zahlt. Das kannst du bei deiner Miete streichen. (Kommunikation mit dem VM ist selbstverständlich!) 

Aber: du darfst dich nicht bereichern, indem du Geld durch die Mietkürzung sparst und gleichzeitig Geld von der VS kassierst.

Wenn die Whg nicht mehr bewohnbar ist, kannst du auch eine Übergangslösung (zBsp Ferienwohnung) erhalten. Du musst aber deine Hausratversicherung sofort einschalten. Die übernimmt eigentlich die Kosten für Hotel, FeWo etc.! Die musst du auch bei der GebVS benennen!

Und sie zahlt die Schäden an deinen Möbeln. Hast du keine HV, leider Pech gehabt...

Stell dich darauf ein, dass die Geschichte bestimmt 5-7 Wo dauern wird!

Nicht zu vergessen das Du kein Fernsehen schauen konntest.Ich finde Deine Forderung etwas überzogen.