Trocknungsgerät nach nicht verursachtem Wasserschaden - Mietminderung in welcher Höhe?
Guten Tag, ich habe folgendes Problem:
Ich bin Mieter in einem mehrstöckigem Haus. Der Mieter über uns hatte einen Wasserschaden. (Waschmaschinenabfluss defekt, durch Nichtanwesenheit drang das Wasser in seiner Küche in den Schacht ein, lief bis in den Keller unter mir). In meiner bzw unserer (wohne mit meiner Freundin zusammen) Küche haben wir an diesem Schacht nun gelbe Flecken (2 Stück, circa 20x50cm). Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt. 2 Löcher gebohrt und circa 15m Schlauchleitungen verlegt. Nicht nur, das ich in der Küche kaum noch treten kann, bzw. die Waschmaschine nur noch durch übersteigen dieser Leitungen erreiche, nein, ich höre die Waschmaschine kaum noch weil das Trocknungsgerät die gleiche Lautstärke aufweist.
Ich habe den Vermieter bei der Schadensbesichtigung auch auf den Faktor der Mietminderung angesprochen. Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt. Auf die Höhe der Mietminderung kann mir aber niemand eine Auskunft geben und klagen wollte ich aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung nun nicht. Er willigte ja schon so halb ein.
Meine Frage: Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen? Das 100% zu hoch sind ist mir bewusst. Google spuckt Urteile zwischen 10 und 100% aus. Da dieses Ding aber Tag&Nacht laufen muss, sind mir 10% eindeutig zu wenig. Zumal auch bei geschlossener Küchentür der Unterschied zwischen Waschmaschine und Trockengerät nicht zuzuordnen ist.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure mühevollen Antworten.
3 Antworten
Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt.
Hoffentlich mit Zwischenzähler? Du kannst Dir gar nicht vorstellen, wie viel Strom die Teile fressen. Bei einer Mieterin stand letztens für etwas mehr als eine Woche ein Trockner in der Wohnung. Das Gerät hat Strom von etwas mehr als 200,00 € verbraucht.
Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt.
Das übernimmt in der Regel tatsächlich die Versicherung, weshalb ich die Minderung nicht zu niedrig ansetzen würde. 100% wären definitiv übertrieben.
Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen?
Wage ich nicht zu beurteilen, da das einer unzulässigen Rechtsberatung nahe kommen würde. Weiterhin muss man dazu den tatsächlichen Zustand der Wohnung kennen.
Ab wann wird eine Rechtsberatung zulässig?
Wenn man die Qualifikation hierfür hat, also Jurist ist ;-)
Letztendlich würde ich mich gar nicht unbedingt an bestehenden Minderungsvorschlägen aus dem Internet orientieren. Das sind alles Einzelfallentscheidungen und müssen bei Dir gar nicht zutreffen.
Deswegen: Überlege einfach mal für dich selbst, wie viel Prozent der Wohnung Du gar nicht, bzw. nur eingeschränkt nutzen kannst. Hieraus kannst Du dann eine Minderung ableiten (die Gerichte machen das in der Regel auch nicht anders). Angenommen Du kannst zwei andere Räume ohne Einschränkungen nutzen, ist hier auch nie eine Minderung von 100% möglich.
Bist Du der Meinung, ein Drittel der Wohnung ist nicht nutzbar, dann ziehst Du halt ein Drittel der Mietzahlungen ab.
Vergiss hierbei aber nie, alles nachweisbar zu dokumentieren. Heißt: Ankündigung der Mietminderung schriftlich und nachweisbar dem Vermieter zukommen lassen. Darin würde ich auch den Grund hierfür genau schildern.
Danke für den Stern!
Das ist ein ganz normaler Leitungswasserschaden. Dabei sind auch die Aufräumungs- und Abbruchkosten mit abgesichert. Der Hauseigentümer kann euch einen Teil der Miete erlassen und bekommt die Differenz von seiner Versicherung erstattet. Die anfallenden Stromkosten können mit einem Zwischenzähler ermittelt werden. Eine normal ausgestattete Firma ist darauf vorbereitet.
Das bedarf also nur eines normal geführten Gesprächs mit dem Vermieter. Dafür braucht man keinen Rechtsanwalt oder Gericht.
Die Höhe der Mietminderung sollte sich an dem Maße der Unbenutzbarkeit respektive Erschwernis der Küchennutzung, sowie deren Flächenanteil an der Gesamtmietfläche orientieren. Und bitte unbedingt einen Zwischenzähler installieren für die Lüfter - deren Stromverbrauch ist maßlos.
Dafür zahlt die Gebäudeversicherung bis zu 80 € PRO TAG
8qm von 75qm. Mülleimer der Küche steht nun in der Wohnstube. Fenster nicht erreichbar, bzw. nur durch Klettern, wie ich etwas ausführlicher schon weiter unten geschrieben habe.
Also, hier bei uns gibt es dafür rd.2 % Minderung und deine Waschmaschine muß eigentlich zum Arzt, wenn sie genauso laut rubbelt wie der Trockner. Bist Du Dir sicher?
Eigentlich wartet mein Unterbewusstsein das der Schleudergang zu Ende ist. Der Trockner hat einen "Schalldämpfer". Vielleicht habe ich mich leicht ungünstig ausgedrückt.
Stromzähler ist im Trocknungsgerät eingebaut. Zählerstand habe ich zusätzlich notiert.
Zustand der 75qm Wohnung ist, wie die Lage dieser auch, 1a. Wenn ich das Fenster aufmache, oder mich auf die Terrasse stelle, kann ich Klavier und Violine in anderen Gebäuden hören. Aus der Gegend, wo ich einst wohnte, hörte man schon durch den Hausflur Buschido. Ich hoffe der Vergleich ist eindeutig.
Die 8qm große Küche (ich weiß der Schnitt ist nicht optimal) kann ich nur zur Hälfte betreten, nichts mehr drin abstellen, das Fenster ist auf Kippe, 2 Schläuche gucken raus und ringsherum ist es durch so`n Isolierkrams abgedichtet. Das heißt wenn ich mir Fisch in jeglicher Form mache, kann dieser Geruch nur durchs Fenster im Wohnzimmer entweichen. Es besteht bestimmt die Möglichkeit diesen Isolierkrams zu entfernen, aber das müsste ich erst über die Schläuche steigen, mich an der nicht mehr an der Wand stehenden Waschmaschine vorbei drücken um das besagte Fenster irgendwann zu erreichen.
Ab wann wird eine Rechtsberatung zulässig? Zumal das doch nur ein freundschaftlich-gemeinter Rat ist?!