Wie viel Bafög steht mir zu bei Jugendhilfe?

2 Antworten

Der BAföG-Höchstsatz unterscheidet sich danach, ob du bereits einen "eigenen Haushalt" führst oder noch im elterlichen Haushalt lebst bzw. in einer Einrichtung des Jugendamtes wie z.B. einer "Verselbständigungswohnung".

Mit einem eigenen Haushalt ist dein Anspruch höher.

Daher wollen wir erst mal ALG II beantragen um eine Wohnung zu bekommen,die nicht vom Jugendamt nötig ist. 

Wenn du also vorübergehend eine durch das Jobcenter finanzierte Wohnung beziehst, hast du einen höheren BAföG-Anspruch (735 Euro inklusive Kindergeld, wenn keine "Familienversicherung" möglich ist, noch zusätzlich die Kosten einer studentischen Krankenversicherung...).

Außerdem würde dir das Jobcenter eine "Erstausstattung" finanzieren, was durch BAföG nicht möglich ist.

BAföG-Geld zählt als "Einkommen" und ist daher vorrangig vor anderen Unterstützungsleistungen zu beanspruchen....

... aber allen ist doch bekannt, daß die Leistungen nach dem BAföG deutlich schlechter sind.

 Was läuft denn da unrund? Das Studentenwerk bezahlt keine komplette Miete, nicht einmal die Beiträge für eine KV, und den Umzug/die Mietsicherheit und die Erstausstattung schon gar nicht.