Verselbstständigung und BaföG?

2 Antworten

Selbstverständlich wird das Bafög ( so wie auch das Kindergeld ) auf Deinen Bedarf angerechnet - inwieweit es darauf einen Freibetrag - wie z.B. bei Leistungen nach SGB II ( Hartz IV ) = 100 Euro gibt kann Dir Dein Sachbearbeiter beim JC erklären.

Eines jedoch ist sicher - doppelt Geld gibt es nicht.

Seoyeon27 
Fragesteller
 12.07.2021, 14:17

Das es nicht doppelt Geld geben wird ist mir klar. Zur Zeit erhalte ich den Arbeitlosengeld Satz 2, würde aber gerne zum BaföG wechseln und weiterhin in der Jugendhilfe leben.

wilees  12.07.2021, 14:21
@Seoyeon27

Doof aber wahr - Du wirst neben Bafög ( je nach Höhe des Bafögsatzes und Deiner Wohnkosten ) vermutlich trotz ( schulischer ) Ausbildung ergänzende Leistungen nach SGB II bekommen - und wirst dann vermutlich weiterhin unterstützende Hilfe ("praktischer Art / Ansprechpartner" bei Problemen) seitens des JA erhalten - aber halt nicht mehr in wirtschaftlicher Form.

Das wird auf jeden Fall gegenseitig aufgerechnet.