Wie verhält es sich erbrechtlich, wenn Enkel Opa pflegt und Kinder nichts nach ihm fragen?

6 Antworten

Die gesetzliche Erbfolge ist ganz klar: die Kinder erben zu gleichen Teilen. Ob deine Tanten deinen Opa gepflegt haben, spielt erbrechtlich keine Rolle. Für ein Testament dürfte es leider mittlerweile zu spät sein, da dein Opa nicht mehr testierfähig zu sein scheint. Abschließend kann man das von hier aber nicht beurteilen.

Gesetzliche Erben sind zu gleichen Teilen Dein Vater und die Tanten, wenn es kein Testament gibt.

Solange dein Großvater kein Testament anlegt, wird jeder das bekommen, was ihm nach dem Erbrecht zusteht. Dein Vater wird dementsprechend keinerlei Vorteile haben durch seine Leistungen.

der moralische anspruch auf ein erbteil ist leider nicht gleich dem rechtlichem.

so wie die sachlage jetzt ist, würden die drei geschwister zu je einem drittel erben.

ändern würde das nur ein testament,wobei der pflichtteil immer noch bleiben würde.

allerdings könnten deine "lieben tanten" auf die idee kommen ,das testament anzufechten, weil dein opa nicht mehr im vollbesitz seiner geistigen kräfte gewesen ist. das würde dann auf einen rechtsstreit hinauslaufen..........

bitter...ist aber so.

Es gibt ein Erbrecht. Da Dein Opa kein Testament gemacht hat, sind die Erben Dein Vater und seine Geschwister. Wie Du ja schreibst, geht es Dir nicht um Geld bei der Pflege des Großvaters.