Wie hoch ist die Abgabe (%) an die Krankenkasse wenn man Immobilien verkauft?

7 Antworten

Der ganze Konstrukt kommt mir etwas seltsam vor. Wenn deine Frau vorher angestellt war, ist sie doch selbst krankenversichert. Oder hatte sie lediglich einen 450 € Job?

Ob das einer Prüfung durch die Krankenkasse standhält, wage ich zu bezweifeln.

meechan 
Fragesteller
 28.08.2016, 11:37

Hallo, wieso seltsam, sie bekommt kein Arbeitslosengeld usw. und ist mit der Miete von der Immobilie unter 415,-€ und kann familienvers. sein alles gut da die Krankenkasse ja jährlich eine Kopie des Einkommensteuersbescheid von mir bekommt.

DerHans  28.08.2016, 11:44
@meechan

Du warst selbständig und sie ist jetzt arbeitslos ohne Bezüge.

Da dürfte es die Krankenkasse schon interessieren, wovon ihr denn lebt?

Wenn du Immobilien außerhalb der Spekulationsfrist verkaufst, ist das ja einkommensneutral. Dann erscheint die Einnahme ja auch nicht in deinem Steuerbescheid.

Ist der Verkauf steuerpflichtig, wird deine Beitrag nach Vorlage deines nächsten Steuerbescheids angepasst.

Dann zahlst du auf den Gewinn ca 15 % je nach KK

Nein. Ich denke da musst du nichts davon bezahlen. Denn die Krankenkassenbeiträgen werden nur aus dem regelmäßigen Einkommen berechnet.

Wenn du also davon leben würdest, mit Immobilien zu handeln und dir davon ein regelmäßiges Einkommen erwirtschaften würdest, dann müsstest du daraus Beiträge an die Krankenkasse bezahlen.

Eine Einmalige Einnahme aus dem Verkauf eines Vermögensgegenstandes fällt aber wohl nicht darunter.

Ich würde da offen mit der Krankenkasse darüber sprechen. Die werden das prüfen und wahrscheinlich auch zu diesem Ergebnis kommen.

Du bist freiwillig Versichert?

Ich meine steuerpflichtige Veräußerungsgewinne sind für ein Jahr beitragspflichtig und dann mit dem ermäßigten Beitragssatz sprich 14 % + Zusatzebitrag + Pflegeversicherung.

meechan 
Fragesteller
 28.08.2016, 11:38

Ich ja aber meine Frau nicht sie ist bei mir Familienvers. und ihre Einnahmen unter 415,-€/montl. jedoch die Wohnung gehört nur ihr!

MiaMaraLara  28.08.2016, 11:52
@meechan

Dann geht es ja eher darum, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch gegeben sind und wenn nein um die Beiträge. Im Steuerrecht kenn ich mich nicht aus. Interessant wäre wie hoch der Gewinn ist, den Ihr aus dem Verkauf, welcher versteuert werden muss. Den Betrag dann durch 12 teilen und schauen ob dieser 415 überschreitet.  Die Mieteinnahmen fallen ja dann ab diesem Moment weg oder habt sie noch weitere Immobilien die verkauft werden? Aber bei dem Thema bin ich nicht 100 pro fit.

Aber sicher ist: Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin gegeben ist die Einnahmen deiner Frau sind und nicht deine müsst ihr nichts aus dem Verkauf zahlen.

Was sollte der Verkauf einer Immobilie mit Sozialversicherungsbeiträgen zu tun haben?

Dann müssten grundsätzlich beim "Warenverkauf" auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

DerHans  28.08.2016, 11:35

Bei "freiwillig Versicherten" zählt das gesamte Einkommen für die Beitragsbemessung. Darunter fallen dann auch Warenverkäufe