Wie hoch ist der Selbsterhalt bei einem zusätzlichen Minijob?

3 Antworten

Ich bin 46 Jahre, beziehe eine Erwerbsminderungsrente und habe eine Minijob in Höhe von 450€. Zusammen 1100€ abzüglich 170€ freiwillige Krankenversicherung. Mit diesen Werten wurde ich bei der Unterhaltsvorschußstelle auf 0€ Unterhalt für mein 6 jähriges Kind geschrieben. Jetzt mit 6 Jahren, sollte das Kind Jugendhilfe/Hartz 4 bekommen. Aber ich wollte mehr für mein Kind da sein, und habe beim Jugendamt einen Unterhaltstitel über 139,99€ erwirkt. Habe diesen an die Jugendhilfe leistende Stelle geschickt. Nun, seit 2 Monaten bekommt das Kind von mir 139€, und 90€ anteiliges Kindergeld, sowie ca 150€ Jugendhilfe von der Arge. Dirku

MikeRat 
Fragesteller
 09.01.2016, 14:52

Gute Antwort

Ich beziehe mich hier auf die Aussage eines Rechtsanwalts !

Dieser beantwortet die Frage so,wenn die Rente die Haupteinnahmequelle ist,dann gilt man seiner Aussage zu folge nicht als erwerbstätig.

In diesem Fall war es so,dass der Fragesteller Unterhalt für ein 15 jähriges Kind zu zahlen hätte,hat aber nur 800 € Rente und wäre somit nicht leistungsfähig.

Dieser wollte dann einen 450 € Job annehmen,er würde dann zwar arbeiten gehen,aber da die Rente höher als die Erwerbseinnahme würde er nicht als Erwerbstätig zählen,so die Aussage des Rechtsanwalts.

Also keine Garantie !

MikeRat 
Fragesteller
 03.01.2016, 07:17

Danke für die Antwort.
Wenn das stimmt käme es einem Arbeitsverbot gleich  

isomatte  03.01.2016, 07:40
@MikeRat

Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2013 und ich nehme ja mal an das ein Rechtsanwalt sein Fach versteht und keine falschen Auskünfte an Rat suchende gibt !

Wie gesagt,es muss dann sicher individuell entschieden bzw.betrachtet werden,denn hier war das Kind ja noch minderjährig und somit bestand eine erhöhte Erwerbsobliegenheit,deshalb evtl.auch die Einstufung als nicht erwerbstätig.

Das gilt dann auch für volljährige Kinder die noch im Haushalt eines Elternteils leben,zwischen 18 - 21 Jahre alt sind und noch die Schule besuchen.

Ist das nicht der Fall,dann kann das schon wieder anders aussehen,dann liegt der Selbstbehalt bei 1300 €.

Aber was ist wenn man einen 450 Euro Job annimmt, welcher Selbsterhalt gilt dann?

In den vielen Fällen dürfte die EM-Rente bei Aufnahme eines Jobs ganz oder teilweise entfallen, so das sich das Einkommen dadurch nicht erhöht. Man muß bei einen ( 450€ ) Job nämlich nicht nur die Zuverdienstgrenzen beachten, sondern auch die Erwerbsminderung an sich.

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn keine 3h mehr pro Tag gearbeitet werden kann. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn keine 6h mehr pro Tag gearbeitet werden kann. Damit es bei der Rente keine Probleme gibt, müssen die realen Arbeitszeiten deutlich darunter liegen. 

welcher Selbsterhalt gilt dann?

In der Regel wird der Selbstbehalt anteilig entsprechend der (bereinigten) Einkommen ermittelt. Gehen wir mal von 400€ bereinigt aus, so liegt zu ca. 30% Erwerbseinkommen vor. Somit ergibt sich ein Selbstbehalt von ca. 940€ ( die 50€ an Werbungskosten sind vorab abzuziehen.).






MikeRat 
Fragesteller
 03.01.2016, 11:21

Das verstehe ich leider nicht.
Bis 450 Euro wird laut DRV gar nichts von der EM-Rente abgezogen.

Ist man mit 450 Euro berufstätig im Sinne des Selbsterhalt oder ist man das nicht. Es heisst doch "geringfügige Beschäftigung".

Beschäftigt gleich 1080 Euro Selbsterhalt ist meine Vermutung  

Ich frage mal beim VDK nach, danke.