Wie gefährlich sind Lösungsmittel wirklich?
Hallo,
Ich (20) absolviere momentan eine Ausbildung als Drucktechnologe Fachrichtung Siebdruck (bin jetzt im 3. Lehrjahr) und arbeite täglich mit lösemittelhaltigen Farben sowie verschiedensten Verdünnern, Entfettern und anderen lösemittelhaltigen Produkten. In unserem, relativ kleinen, Betrieb haben wir keine Belüftungsanlage sondern nur eine natürliche Lüftung (eine grosse Türe sowie Fenster die immer offen stehen). Bei Reinigungsarbeiten am Gewebe sowie beim Entschichten arbeiten wir in der Regel ohne Atemschutzmaske, da im Betrieb keine vorhanden sind und der Chef die Anschaffung solcher als unnötig betitelt. Ich habe im Betrieb schon ein paar Mal nachgefragt, ob die Exposition nicht gefährlich sei und wurde immer vertröstet, dass doch alles gar nicht so schlimm ist und sich die Lösungsmittelkonzentration in der Siebchemie in den letzen Jahren verringert habe. Nun bin ich vor ein paar Wochen im Internet auf eine Artikel gestossen, welcher allfällige akute und chronische Krankheiten, ausgelöst durch Lösemittel, beschreibt und war geschockt. Das hat mich besorgt und zum Weiterforschen angeregt. Leider ist es schwierig wirklich sachliche Antworten zu bekommen. Wisst ihr, wie gefährlich Lösemittel wirklich sind?
6 Antworten
Hallo,
der Hersteller der Farben oder Lösemittel ist gesetzlich verpflichtet, ein sog. Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses SDB den Mitarbeitern, die damit umgehen, dieses SDB zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist er verpflichtet, die Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu unterweisen und diese Unterweisung gegenüber den Behörden zu dokumentieren. Zahlreiche Hersteller stellen im Internet die SDBs zur Verfügung. Im SDB findest Du alle Hinweise zu gefährlichen Inhaltsstoffen und zur Benützung der sog. persönlichen Schutzausrüstung und andere Hinweise zum Umgang mit dem Produkt. Zur persönl. Schutzausrüstung zählen Handschuhe, Atemschutzmasken, Hautschutzcreme usw. Der Arbeitgeber muß die persönliche Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen. Vor der Benützung der persönlichen Schutzausrüstung müssen allerdings alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor gefährlichen Arbeitsstoffen ergriffen werden. Dazu zählen z.B. Lüftungseinrichtungen, Absaugungen oder auch der Ersatz von Gefahrstoffen durch harmlosere Produkte. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet sicherzustellen, daß Arbeitsplatz-Grenzwerte für bestimmte Substanzen eingehalten werden und er muß sog. Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz erstellen und dokumentieren. Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber für Jugendliche gibt es zusätzliche Einschränkungen für den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen. Lediglich zu Ausbildungszweckern gibt es Ausnahmen.
Es ist immer abhängig von der Art der Lösemittel. Hier gibt es ja ein breites Spektrum von Alkoholen, aromaten, aliphaten, ketone und und und.
Man kann es nicht so einfach pauschalieren, aber generell gilt, Inkorporationen und übermäßigen Hautkontakt, sowie große Mengen der Dämpfe einatmen vermeiden.
Alkohole sind recht harmlos, liegen aber nie (außer Pharmaindustrie) in reinform vor, also auch wenn auf einem Gefäß Ethanol steht nicht trinken. Es ist in der Regel mit 1% MEK (Methylethylketon) vergällt.
Vorsicht hingegen ist vor allem bei aromaten geboten. Diese sind krebserregend.
Vielen Dank. Das war schon mal aufschlussreich. Ich werde bei Gelegenheit die Etiketten mal genauer unter die Lupe nehmen.
Danke für die wunderbare Ergänzung :-)
fehlt nur noch die Bewertung deiner AW als Hilfreichste! Da ich die Deinige dafür halte, hab ich's da dazugeschrieben!
Schreib dir die Produkte genau auf und suche die Produktdatenblätter aus dem Netz raus. (Oder Fotos machen)
Dort steht genau, welche Maßnahmen bei den einzelnen Produkten einzuhalten sind. Lüftung/ Masken etc. Falls dein Chef immer noch geizig bleibt, wende dich an die SUVA. Die werden ihm schon was erzählen.
Kannst dich normalerweise auch anonym melden.
(Hab gerade gelesen, dass du aus der Schweiz bist)
Keine Lüftungsanlage beim Umgang mit (viel) Lösungsmittel (außer Wasser) erscheint mir als nicht zulässig. Du solltest dich mal an die zuständige Behörde wenden.
Hier gibt's Informationen:
Das habe ich mir auch schon gedacht. Ich arbeite zwar in der Schweiz aber ich denke eine solche Behörde gibts auch bei uns. Ich werde mich mal schlau machen. Ich hätte aber echt Schiss davor, meinen Chef zi verpfeiffen, da er genau wüsste, dass die Iinitiative von mir kam.
Naja, 3. Ausbildungsjahr... dann halt die Ausbildung erst noch fertig machen, neuen Arbeitgeber suchen und dann melden.
Wenn du unsicher bist, kaufe dir doch selbst eine oder mehrere Atemschutzmasken.
ebenso Chlorkohlenwasserstoffe (Methylenchlorid, Chloroform, Tetra, "Tri"(chlorethen). Sehr Leber-schädlich, aber vermutlich nicht mehr verwendet..
Ester der einfachen Art sind eher ungefährlich, weil gut verstoffwechselbar (Essigester zB), höhere Ester verzweigter und aromatischer KW dagegen nicht. Bei Ketonen gilt das gleiche, sehr substanzspezifisch.
Man kann aber davon ausgehen, dass diese Stoffe heutzutage mit Schwerpunkt Gesundheit optimiert sind.
Aufschluss müsste das Etikett geben, darauf sollte die Art des/der Lösungsmittel vermerkt sein.