Wie berrechne ich die Bereitstellung für eine Satnutzung

3 Antworten

In einer Nebenkostenabrechnung dürfen nur laufende Betriebskosten auftauchen, und auch nur die, die vertraglich vereinbart sind. Da eine Nutzungsgebühr keine Betriebskosten sind, dürfen diese auch nicht per Nebenkostenabrechnung umgelegt werden...

BauManne  28.02.2013, 14:43

ortsüblich, wenn der Mieter nicht zahlt kannst du ihm ja die Leitung kappen. Ein angebotener Nutzungsvertrag kann ihm bei seiner Entscheidung helfen. Ein Aufstellen seiner eigenen Anlage ist sicherlich im Mietvertrag untersagt.

MosqitoKiller  28.02.2013, 14:45
@BauManne

Man kann nicht deswegen die Leitung kappen. Wenn bei Anmietung die SAT-Anlage vorhanden war und keine separate Gebühr vereinbart wurde, ist die Nutzung in der Miete enthalten und der Mieter hat einen Anspruch darauf, und zwar über die Miete hinaus unentgeltlich...

BauManne  28.02.2013, 14:54
@MosqitoKiller

deswegen nicht, aber es gibt viele Gründe. Wenn du schon mal eine Anlage installiert hast mit Kabelziehen etc. sind die 200€ für die Anlage der geringere Wert. Also hat der Mieter zu zahlen. Es sei denn es war bei Vertragsbeginn etwas anderes ausgemacht. Wenn der Mieter nicht konform ist, kann man damit viel erreichen. Manche Mieter tanzen dem Vermieter förmlich auf der Nase herum. Warum soll der VM nicht auch mal was machen. Wenn der Mieter sozialverträglich ist, wird auch kein VM ihm die Leitung nicht kappen. Eine unentgeldliche Nutzung auf Mietzeit sehe ich auch rechtlich nicht so

MosqitoKiller  28.02.2013, 14:59
@BauManne

Wenn du schon mal eine Anlage installiert hast mit Kabelziehen etc. sind die 200€ für die Anlage der geringere Wert.

Habe ich gerade letztes Jahr für knapp 2000 (nicht 200) Euro...

Also hat der Mieter zu zahlen.

Nein, auf welcher Rechtsgrundlage?

Es sei denn es war bei Vertragsbeginn etwas anderes ausgemacht.

Nein, eben gerade nicht, er muss nur zahlen, wenn dies zu Mietbeginn ausdrücklich vereinbart war oder nachträglich vereinbart wurde, sonst nicht...

Wenn der Mieter nicht konform ist, kann man damit viel erreichen. Manche Mieter tanzen dem Vermieter förmlich auf der Nase herum. Warum soll der VM nicht auch mal was machen. Wenn der Mieter sozialverträglich ist, wird auch kein VM ihm die Leitung nicht kappen.

Vielleicht, weil es "verbotene Eigenmacht" (§ 858 BGB) und darüber hinaus den Straftatbestand der "Nötigung" (§ 240 StGB) erfüllt?

Kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Oft steht "Antennennutzung" ausdrücklich drin. Die SAT-Anlage wird einmal montiert und leistet dann dauerhauft über viele Jahre ihre Dienste. Irgendwann muss sie technisch auf den neuesten Stand gebracht werden. Das kostet dann wieder. Dafür darf der Mieter ruhig mitzahlen, denn schließlich spart er sich die Kabelgebühren oder eine eigene Antenne. Will er nicht zahlen, weil er behauptet, nur über das Internet zu schauen, würde ich die Verbindung zu seiner Wohnung kappen. Wie hoch könnte der Betrag sein? Neuanschaffung der SAT-Anlage z. B. 300 € ohne Receiver aber mit Verteiler, Kabel etc. In 10 Jahren also 30 € pro Jahr. Im Monat also €2,50 und dieser Betrag geteilt durch 2 = € 1,25 je Monat. Schlägt man noch was auf, weil die Neuanschaffung in 10 Jahren möglicherweise mehr kostet, kommt man irgendwie auf ca. € 1,50 bis € 2,00 je Monat. Das wird keinen Mieter überfordern.

Die sollte nicht allzu hoch sein, da so eine Anlage nicht allzu teuer ist und sich schnell amortisiert hat. Ich tendiere zu maximal 1 €/pro Partei.