Nebenkostenabrechnung: Vom Vermieter oder Hausverwaltung?

4 Antworten

Hallo,

Fall 1:
wenn ein Mehrfamilienhaus mehrere Eigentümern gehört, so muß einen Verwaltung bestehen. Dann wird die Abrechnung über die Verwaltung laufen. Meist werden dann die Miete und Nk-Vorauszahlung an die Verwaltung bezahlt. Die Verwaltung muß auch gegenüber den Eigentümer in der Eigentümerversammlung den Eigentümern gegenüber Rechenschaft ablegen.

Fall 2:
Wenn ein Mehrfamilienhaus nur einem Eigentümer gehört, kann der Eigentümer selbst entscheiden, ob er selbst oder einer Firma die Verwaltung übernimmt.

Im Mietvertrag steht meist eine Bankverbindung, aus der ersichtlich ist, wohin die Miete und NK-Vorauszahlung geht, d.h. am Ende des Jahres ist klar ersichtlich wer die NK-Abrechnung erstellt.

Es kann aber auch sein (für Fall 1) das die Verwaltung die allgemeine NK-Abrechnung (nur umlegbare Kosten sind dem Mieter zu verrechnen) erstellt und der Vermieter dann noch einige andere Kosten verrechnet wie. z.B. die Grundabgaben, die direkt von der Stadt vom Vermieter verlangt werden. In diesem Fall erhältst Du 2 Abrechnungen.

Der Vermieter hat ja eine Hausverwaltung zwischengeschaltet, damit er sich diesen lästigen Papierkram vom Hals hält. Er gibt alles, was mit den Wohnungen zu tun hat, an die Verwaltung weiter. die erstellt dann die Abrechnungen.

i.d.R. kommt das alles von der Hausverwaltung. Es ist eigentlich auch üblich, wenn eine Hausverwaltung eingesetzt wird, das sämtliche Kosten (Miete , Nebenkosten) direkt an die Verwaltung gezahlt werden.
Solltet Ihr bereits Nebenkosten an den Vermieter gezahlt haben, so überprüft in der Nebenkostenabrechnung Eure geleisteten Zahlungen. Sollten Unstimmigkeiten sein dann unverzüglich mit den Zahlungsbelegen an die Hausverwaltung wenden.

ja sicher dafür halten sich vermieter ne hausverwaltung. wenn was nicht stimmt müssen dann auch einblick in die rechnungen gewären