Widerrufsrecht Website?

2 Antworten

Ganz so simpel ist es nicht.

(Selbstständige haben irgendwie kein Recht auf Widerruf)

Das Fernabsatzgesetz in § 312c BGB schützt nur Verbraucher gegenüber Unternehmen, nicht Unternehmer gegen andere Unternehmen.

Die Frage, die zu klären wäre, ist, ob die Beauftragung zur Erstellung einer Webseite nun als Verbraucher erfolgte oder nicht. Bei einer nicht kommerziellen Seite wird man das vermutlich bejahen können, bei einer mehr oder weniger auf die Erzielung von Einkünften - und sei es nur durch Bekanntmachung der eigenen Dienstleistungen als Werbeplattform - wohl eher nicht.

Andererseits - wenn der beauftragte Dienstleister seiner Aufgabe nicht nachkommt, kannst du ja den Vertrag auch ganz regulrä nach Fristsetzung bzw. gemäß den vertraglichen Grundlagen kündigen bzw. stornieren.

Eigentlich hast du ein Recht auf Widerruf.