Widerrufsrecht für Unternehmen?

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Prinzipiell gibt es im HGB keinen Paragraphen, der ein Widerrufsrecht bei einem zweiseitigen Handelskauf ausschließt - allerdings gibt es meines Wissens nach auch keinen, der es ausdrücklich festlegt. Allerdings greift ab und zu das BGB ein, als Ergänzung zum HGB. Ob das allerdings auch beim Widerrufsrecht gilt, ist fraglich.

Das Einzige, das mir jetzt noch einfällt, ist eine Anfechtung des Rechtsgeschäftes wegen Erklärungsirrtum. Das ist allerdings im BGB geregelt, nicht im HGB, und deswegen ist es fraglich, ob der Lieferant das akzeptieren wird oder nicht.

Das, was der Lieferant in seinen AGB's auflistet, ist das Widerrufsrecht laut dem BGB und betrifft somit in erster Linie nur das Zivilrecht. Da muss er nicht hinschreiben, für wen das gilt, denn in erster Linie gilt es wirklich nur für Privatpersonen, nicht bei einem zweiseitigen Handelskauf.

Wie gesagt, du oder dein Chef könnt versuchen, durch Anfechtung zu erwirken, dass ihr den Adapter zurückschicken könnt, und euch auf die Ergänzung des BGB's berufen. Außerdem ist im Fernabsatzgesetz geregelt, dass nur dann von den Bestimmungen abgewichen darf, wenn diese Zugunsten des Verbrauchers oder Kunden ausfallen. Das liest sich für mich wie eine Grauzone, die man ausnutzen könnte. Aber ich bin kein Jura-Student, deswegen ist alles ohne jegliche Gewähr meinerseits.

 

Das stimmt, wenn Firmen bei Firmen bestellen, gibt es kein Widerrufsrecht. Du kannst es nur selbst wieder verkaufen. Hättest Du es mit Deiner privaten Anschrift gekauft, hättest Du Widerrufsrecht.

Ein 14-tägiges Widerspruchsrecht gilt nur zwischen Unternehmern und Verbrauchern beim Fernabsatzgeschäft.

Bei Geschäften zwischen zwei Unternehmern, geht man davon aus, dass beide Vertragspartner wissen was sie tun. 

Wer seinen Azubi Bestellungen ausführen lässt, muss dann eben auch damit leben, dass dieser mal einen Fehler begeht.

Zwischen Unternehmen gibt es kein Widerrufsrecht, und von jedem Unternehmer wird erwartet, dass er diese Rechtslage kennt.

Dein Chef hat dir Verantwortung übertragen, indem er dich diese Bestellung hat ausführen lassen (was alles andere als selbstverständlich ist). Du hast es leider verbockt, und er ist nun sauer. Tja - so ist das. Leben geht weiter. Mach keinen Staatsakt daraus, Fehler passieren nun mal.

Ihr solltet froh sein, dass du keinen Flugzeugträger geordert hast^^

Moin. Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine Persönliche Ansicht. Mehr kann dir nur ein Anwalt oder ähnliches geben.

Gemäß §355 (1) BGB gibt es ein Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nur zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Das BGB definiert in §13 den Verbraucher: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Somit ist dieser Fall für mich eindeutig. Eine andere Sache wäre, wenn in den AGB dem Unternehmer ausdrücklich ein Widerruf eingeräumt oder es besonders vertraglich fest gehalten wurde.