Wer ist in der Nachweispflicht bei der Schlüsselrückgabe?

2 Antworten

Die ehemalige Mieterin ist sehr gut beraten, wenn SIE nachweisen kann, dass du den Schlüssel zurückerhalten hast. Und das geht nun einmal am besten durch eine quittierte, direkte Übergabe an dich.

Schätze wenn du im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen musst solltest du auf Nummer sicher gehen dass heißt, personliche Übergabe mit etwas Schriftlichem , so gehst du solchen schwer beweisbaren Umständen aus dem weg also eine quittierung im Dreizeiler:

Funktionstüchtig übergeben am etc. +Unterschrift