Wohnungskündigung: Einschreiben oder selbst in Briefkasten einwerfen?

11 Antworten

Wenn er nicht da ist, kann er das Einschreiben wohl nicht annehmen, oder? Bestenfalls ein Einschreiben "Einwurf".

Wirf sie ein, nimm einen Zeugen mit und/oder klingel bei einem Nachbarn wenn du Probleme erwartest, dass der Vermieter den Zeitpunkt nicht anerkennt.

Arlet 
Fragesteller
 25.11.2012, 09:29

Er ist wohl schon noch vor dem 1.12 zu erreichen, aber ich will das Schreiben vorher loswerden. Ein Einschreiben könnte evtl von seinem Sohn entgegengenommen werden.

anitari  25.11.2012, 09:56
@Arlet

Ein Einschreiben könnte evtl von seinem Sohn entgegengenommen werden.

Könnte evtl., muß aber nicht.

Der protokollierte Selbsteinwurf in den Empfaengerbriefkasten mit Zeugen (der idealerweise auch noch den Inhalt des Schreibens bezeugen kann) oder auch durch Boten (dieser ist dann Zeuge) ist so ziemlich die beweissicherste Zustellungsmoeglichkeit ueberhaupt. Noch sicherer ist eigentlich nur noch die Zustellung ueber einen Gerichtsvvollzieher.

Hallo^^

Auf jeden Fall Einschreiben!!! Es ist ganz egal, ob der Vermieter es rechtzeitig aus dem Briefkasten holt, oder nicht. Es geht allein um das Postdatum des Tages, an dem du den Brief aufgibst! Wenn du es rechtzeitig zur Post bringst, kommt am selben Tag der Stempel drauf und Datum und Uhrzeit werden erfasst. Du erhältst eine Rechnung und kannst somit nachweisen den Brief innerhalb der Frist abgeschickt zu haben! Wenn du ihn persönlich in den Briefkasten wirfst, steht im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage und deine Zeugen helfen wenig, der Vermieter hat bestimmt mehr davon. Liebe Grüße, Kameli

Arlet 
Fragesteller
 25.11.2012, 09:41

Ihr seid so wahnsinnig schnell! Danke!

Ich denke, dass ich wohl per Einschreiben ohne Rückschein versende. So ist dann ja wirklich sichergestellt, dass der Brief zumindest im Briefkasten war. Ich glaub nicht, dass es juristisch von Bedeutung ist wie oft er seinen Briefkasten ausleert :-)

Danke nochmal an alle!

anitari  25.11.2012, 09:50
@Arlet

Ich denke, dass ich wohl per Einschreiben ohne Rückschein versende

bloß nicht

Zitat aus Deiner Frage "...weil er zur Zeit nicht zu Hause ist."

Dann holt er das Einschreiben evtl. erst am 5.12.12 von der Post ab. Das wäre dann der 4. Werktag!

anitari  25.11.2012, 10:21
@anitari

Was habe ich denn da für einen Mist verzapft?:-)

Sorry Arlet, habe statt Einschreiben ohne, Einschreiben mit gelesen. Also vergiß bitte meinen Kommentar dazu.

MosqitoKiller  25.11.2012, 17:26
@anitari

Dein Kommentar war völlig richtig, denn auch ein normales Einschreiben ohne Rückschein muss persönlich zugestellt oder alternativ abgeholt werden. korrekt wäre alleine das Einwurfeinschreiben...

anitari  25.11.2012, 09:46

Es geht allein um das Postdatum des Tages, an dem du den Brief aufgibst!

Falsch. Es geht allein um das Datum wann der Empfänger die Möglichkeit hat von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

MosqitoKiller  25.11.2012, 17:29

Und auch diese Antwort ist mal wieder zu 100 % falsch, wenn man § 130 BGB liest...

mach doch eine kopie und lass auf der kopie unterschreiben wie: datum, ort, kündigung in original erhalten, unterschrift

Zeugen mitnehmen, die sich den Inhalt durchgelesen haben und persönlich einwerfen. Oder noch besser: Das Schreiben in einem Film vor dem Haus des Vermieters abfilmen und den Film ununterbrochen weiter laufen lassen, bis das der Brief (dann natürlich im Umschlag) im Briefkasten liegt.