Was soll ich tun, wenn Untervermieter nicht zur Zimmerabnahme anwesend ist (Schlüsselrückgabe)?
Ich habe folgendes Problem: Mein Untermietvertrag läuft am 31.01.2017 aus. Für die Übergabe habe ich meinem Untervermieter auch bereits einen Termin vorgeschlagen. Darauf kam von ihm keine Antwort. Ich habe auch die Befürchtung, dass da nichts mehr kommt und er zur Übergabe auch nicht anwesend sein wird. Ich werde in jedem Fall ein Übergabeprotokoll anfertigen und dieses auch durch einen Zeugen bestätigen lassen sowie zahlreiche Bilder der Wohnung machen. Mein Untervermieter wird ebenfalls aus dem Hauptmietvertrag zum 31.01.2017 aussteigen. Wahrscheinlich hat er dann auch kein Interesse daran, überhaupt eine Übergabe zu machen. Was soll ich mit dem Schlüssel machen, wenn er nicht anwesend ist, um ihn entgegen zu nehmen? Vom Einwohnermeldeamt weiß ich, dass er noch an der Adresse gemeldet ist, wo ich jetzt ausziehe. Zu Beginn des Mietverhältnisses (im Oktober 2016) hat er mir eine andere Adresse gegeben wo er wohnt. Allerdings wird dort sein Name wohl nicht am Briefkasten zu finden sein, da er ja noch woanders gemeldet ist. Zudem möchte ich auch noch meine Kaution wieder haben, von der ich bis heute keinen Nachweis habe, dass diese angelegt wurde (ich befürchte die werde ich nicht wieder sehen bzw. dass ich diese erst einklagen muss). Was soll ich nun mit dem Schlüssel machen, damit ich nicht in Verzug gerate bei der Rückgabe? Kann ich den Schlüssel auf seine Kosten zusenden, wenn ich eine Adresse von ihm bekomme? Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Danke schonmal im voraus!!
3 Antworten
Danke für die Antwort. Um nochmal den Sachverhalt zurück zu kommen: Ich bin der Untermieter und der Hauptmieter (also mein Untervermieter) ist nicht ausfindig zu machen. Soll ich mich dann direkt an den Vermieter (also den Vermieter des Hauptmieters, meinem Untervermieter) wenden und ihm persönlich die Schlüssel übergeben? Oder zumindest zukommen lassen, da dieser nicht in Nähe wohnt? Und kann ich dann meinem Untervermieter trotzdem die Frist zur Rückzahlung der Kaution setzen? Und sollte ich meinem Untervermieter auch eine Kopie des von mir gefertigten Protokolls zukommen lassen? Denn für Schäden könnte ich ja dann nicht mehr belangt werden, wenn er nicht auftaucht, oder? (also ich habe auch keine Schäden verursacht)
Wenn deine Kündigung schriftlich stattfand, und von ihm keine Reaktion vorliegt, so kannst du deine Vorschläge bezüglich Rückgabemodalitäten als vereinbart betrachten.
Wenn du dann beweisen kannst (Zeuge), dass er bei der Rückgabe nicht anwesend war, ist von deiner Seite her alles ok, du hast deine Pflicht erfüllt.
Falls du unbedingt auf Nummer sicher gehen willst, kannst du den Schlüssel ab Vertragsende beim Anwalt oder Notar hinterlegen.
Per Post zusenden wenn dann nur eingeschrieben/versichert und nur wenn sein diesbezügliches Einverständnis vorliegt.
Wenn der Hauptmieter nicht zur Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe erscheint, kannst du zunächst nichts machen.Fotos von der Wohnung machen, Protokoll anfertigen und Zeugen mitnehmen, die alles bestätigen.
Du musst dem Vermieter die Schlüssel übergeben, das machst du als Hauptmieter. Es fehlt dann der Schlüssel deines Untermieters, was du im Protokoll aufnehmen solltest. Es könnte sein, dass der Vermieter, nachdem nicht alle Schlüssel zurückgegeben wurden, das Schloss sicherheitshalber austauschen lässt, was du bezahlen müsstest.
Eine Wohnungsübergabe kann dennoch stattfinden und so kommst du als Hauptmieter auch nicht in Verzug.
Als nächstes musst du herausfinden wo dein Untermieter zu erreichen ist, damit du ihm Post förmlich zustellen lassen kannst. Das geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wenn der Vermieter das Schloss hat austauschen lassen, dann kann man auch auf die Schlüsselrückgabe verzichten, so dieser Schlüssel nur an dieser Türe und sonst nirgends im Haus passt.
Hast du herausgefunden wo dein Untermieter wohnt, dann setze ihm eine kurze First, 8 Tage, bis dann er die Kaution an dich zurückzahlen muss. Hält er die Frist nicht ein, sofort Mahnbescheid erlassen. Gar nicht erst lange warten.
Es könnten z. B. Reparaturen anfallen, die dein Untermieter in den von ihm bewohnten Räumen erledigen müsste. Also selbstverursachte Schäden, für die du als Hauptmieter zunächst vom Vermieter belangt werden kannst.
Wenn du alleine die Sache nicht regeln kannst, dann hilft eben nur ein Anwalt.
Vielen Dank für Antwort. Eine Kündigung war zwar nicht nötig, da der Mietvertrag nur für 4 Monate geschlossen wurde. Aber ich habe erst meinem Untervermieter die Möglichkeit gegeben einen Termin vorzuschlagen und da nichts kam, habe ich dann eben einen vorgeschlagen (per Mail).