Wer haftet wenn die persönlichen Sachen nach dem Tod des Patienten im Krankenhaus abhanden kommen?

3 Antworten

Zunächst ist die Beweislage sicher ein Problem, da man beweisen können müsste, welchen Schmuck die Dame bei Einlieferung getragen haben könnte. Hiernach setzt man dem KRankenhaus eine Frist, denn es ist egal, ob das Krankenhaus ausreichend versichert ist, oder nicht. Unabhängig vom Zivilrechtsweg kann man dann auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen des Verdachts (!) des Diebstahls oder der Unterschlagung erstatten und alle bekannten Daten mit angeben. Hierzu kann man sich als Bev. mit Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten die Krankenakte einsehen und ggf. eine Kopie erstellen lassen. Auf dieser sollten die Einlieferpersonen und die behandelnden Personen verzeichnet sein, so dass man hier nachforschen könnte, bis wann noch Schmuck aufgefallen ist und ab wann derselbe hätte entfernt werden können. Je schneller man reagiert, desto besser, auch die Öffentlichkeit nicht scheuen, denn das Krankenhaus hat sicher Bedenken, einräumen zu müssen, dass dort von Verstorbenen Wertgegenstände weg kommen, auch wenn dies leider immer wieder mal passiert.

KH verklagen. Die Versicherung will nur abwimmeln (das ist normal), aber hier muss ggfs. seitens des Geschädigten einfach der Klageweg beschritten werden. Verweis auf Präzedenzfälle, z.B. LG Hannover; Az.: 20 U 2/98. Ergo -> Anwalt.

nichts, sowas passiert oft in das hochentwickelte land, die menschen sind halt schlecht. meine oma wurde direkt beklaut und alle zuckten mit den schultern. sie war kurz bevor dort gestorben...