wer bezahlt den gerichtsvollzieher das gericht oder der gläubiger?

8 Antworten

letztendlich der Schuldner. Der Gläubiger legt zunächst vor

Erstmal der, der ihn bestellt.

Ohne Bezahlung kenne ich (keinen Dienstleister) niemanden, der losläuft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich der Auftraggeber. Je nachdem, um was es geht, muß die Person, gegen welche sich der Auftrag richtet, die Kosten erstatten.

Zunächst mal immer der Gläubiger. Znächst muss aber der Gläubiger in Vorleistung gehen.

Wenn denn bei dem Schuldner erfolgreich gepfändet werden kann, zieht der Gerichtsvollzieher auch seine Kosten mit ein.

Den Gerichtsvollzieher den muss der Schuldner zahlen.