Wer bekommt das Kindergeld, wenn Tochter eigene Wohnung?

12 Antworten

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altermann58  10.04.2010, 09:22

Dort steht: "So hat grundsätzlich nur derjenige Elternteil Anspruch auf Kindergeldauszahlung nach Auszug des Kindes, der den "höheren Barunterhalt" an das Kind zahlt. Und nur durch eine "Berechtigtenbestimmung" kann unter den Elternteilen festgelegt werden, wer von beiden das Kindergeld erhält."

das Kindergeld steht der Tochter zu plus den event.Unterhalt von Mutter und vater............kann die Tochter aber den lebensunterhalt nicht alleine aufbringen und wenn sie noch keine 25Jahre ist,dann müssen beide eltern auch Unterhalt bezahlen,wobei das Kindergeld,an dem Partner bezahlt wird,wo das Kind vorher gelebt hat.der vater muß dann das Kindergeld an das Kind bezahlen und den Unterhalt.

In den Forumsbeiträgen steht eine ganze Menge Unsinn: Vielleicht solltest du bzw. deine Tochter dich einfach durch einen Anruf bei der Familienkasse informieren. Rangfolge ist ganz klar: (1) Kindergeld bekommt i.d.R. der Elternteil, wo das Kind wohnt - bei dir bei keinem Elterneile, das zieht also nicht. Dann (2) welcher Elternteil den höheren Barunterhalt zahlt: So wie du das schreibst, ist das der Vater. Der muss also den Antrag stellen. Sofern der Vater mindestens in der Höhe des Kindergeldes Unterhalt an deine Tochter zahlt, kann deine Tochter das Kindergeld auch nicht "abzweigen" lassen. Es gibt noch die Variante (3), dass beide Eltern z.B. gleich viel Unterhalt zahlen: Dann müssen sich die Eltern einigen (das nennt sich dann Berechtigtenbestimmung) oder etc.,.. aber das ist ja bei dir nicht gegeben. Infos findest du unter www.familienkasse.de oder direkt im Gesetztestext und/oder den Durchführungsanweisungen zum Kindergeld.

zitteraal  10.04.2010, 10:55

Vollkommen richtig.

Gut, dass es noch einige "Beantworter" gibt, auf deren Antworten man wirklich zählen kann.

Noch eine kleine Ergänzung: können sich die Berechtigten bei Unterhaltszahlungen in gleicher Höhe nicht einigen, wer das Kindergeld erhalten soll, so entscheidet auf Antrag der Berechtigten (nicht der Familienkasse) das Vormundschaftsgericht, wem das Kindergeld ausgezahlt werden soll.

Homunkulus  10.04.2010, 17:32
@zitteraal

Schade ... eigentlich ist das hier die hilfreichste Antwort ...

Hallo Egal,wem das Kindergeld von der Familienkasse überwiesen wird,bei mir bekäme es die Tochter auf jeden Fall!Egal,ob in die Hand oder überwiesen!

wenn die tochter eine eigen wohnung hat steht ihr das kindergeld zu.antrag stellen !

Jojo68 
Fragesteller
 10.04.2010, 09:08

Haben wir gemacht. Kindergeldkasse sagt aber, es steht dem Vater zu

kikkerl  10.04.2010, 09:09
@Jojo68

na und??? dann soll der vater ihr doch das geld geben und damit basta. ämter müssen nicht alles wissen was ihr macht kopfschüttel

reinersaam  10.04.2010, 09:12
@Jojo68

das stimmt nicht! ich weiss das ganz genau!sobald die tochtereine eigene wohnung hat,hat sie auch anspruch auf das kindergeld,es heisst ja nicht eltern oder vatergeld.

Jojo68 
Fragesteller
 10.04.2010, 09:14
@reinersaam

Eben... KINDERGELD um die Eltern finanz bei ihren Kinder zu unterstützen

reinersaam  10.04.2010, 09:22
@Jojo68

siewohnt aber nicht mehr bei ihren eltern!

fleppenweg  10.04.2010, 09:10

stimmt nicht

kikkerl  10.04.2010, 09:13
@fleppenweg

pfeifft auf die ämter und gebt eueren kindern das geld!

Jojo68 
Fragesteller
 10.04.2010, 09:17
@kikkerl

Klar, wenn man genug Geld hat, dann ist das kein Problem