muss meine mutter mir unterhalt zahlen?

15 Antworten

Langsam. Dein Stiefvater ist deiner Mutter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Dieser Unterhalt (Taschengeldanspruch der nicht erwerbstätigen Ehefrau) ist pfändbar! Also ist auch deine Mutter unterhaltspflichtig.

Geh am besten zu einem Familienrechtsanwalt und lass dich beraten.

Ansonsten steht dir möglicherweise noch BAB zu oder (!) Wohngeld.

Auch gilt es als zumutbar, dass du dir für die schulfreien tage (Wochenende, Ferien) einen nebenjob suchst. Zeitungen austragen in der Früh oder kellnern am WE sind da die Klassiker. Bringt nicht allzuviel, aber trotzdem hat man etwas mehr auf der hand.

Ansonsten halt Sparfuchs sein in jedem Aspekt. Ein 10€-Billig-Handy von Motorola reicht völlig aus und das "Hartz-4-Kochbuch" erklärt dir, wie man von 3,50€ am Tag satt über die Runden kommt. ZB gibt es statt CocaCola eben "Kraninger" (Wasser aus dem Wasserhahn, auch Kran genannt). Klamotten halt SecondHand im Sozialkaufhaus holen, Pullover aus Billigwolle selebr stricken... es geht, glaubs mir. Schulbücher kriegt man vom vorigen Jahrgang gebraucht (oder über amazon/ebay) billiger.

Eifelmensch  23.09.2010, 13:19

Das gilt nur bei minderjährigen und volljährigen privilegierten Kindern.

Der Fragesteller ist jedoch nicht privilegiert.

Das Kindergeld wird an denjenigen Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt. Offensichtlich lebst Du jetzt bei Deinem leibl. Vater (?). Mit Einverständnis des KiGe-Empfängers kann dieses aber auch an Dich ausgezahlt bzw. bei eigenem Konto an Dich überwiesen werden. Des weiteren bist Du volljährig, auch wenn Du noch in der Ausbildung steckst. Du stehst aufgrund Deiner Volljährigkeit hinter den beiden minderjährigen, noch im Haushalt Deiner Mutter lebenden Geschwister zurück. Insofern muss Dir Deine Mutter keinen Unterhalt zahlen. Anders wäre die Lage, wenn Deine Geschwister und Du die gleiche Altersstufe hätten. Was den rückständigen Unterhalt betrifft: dieser kann nur eingefordert werden, wenn ein Titel vorliegt, mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Fenriz666 
Fragesteller
 23.09.2010, 12:01

ich wohne inzwischen alleine, meine mutter lässt mich nicht mehr bei sich wohnen. einen titel gibt es meines wissens nicht da ich ja vorher bei ihr zuhause gelebt habe, sie hat also "naturalunterhalt gezahlt" ( mir wohnung und essen gegeben auf deutsch...m o w...), deshalb musste sie kein geld für mich zahlen. was passiert dann wenn sie mich rausschmeißt?

jumba  24.09.2010, 01:37
@Fenriz666

nix da sie nicht leistungsfähig ist. wenn sie begründet warum sie dich rausgeschmissen hat und das ein zusammenleben mit dir nicht mehr zumutbar ist für den rest der familie, dann auch nix.

warum schulische Ausbildung erst mit 21 Jahren? Ich finde, da ist ein Mensch in der Lage für seinen Unterhalt zu sorgen. Frag bei der Agentur für Arbeit nach oder ähnliches. Frag Dich durch aber lieg Deiner Mutter nicht mehr auf der Tasche wenn sie selbst nichts hat. Selbst ist die Frau/ Mann mit 21 Jahren denn auch in Zukunft gilt: Der Erfolg kommt nicht zu dir, du musst auf den Erfolg zugehen.

Fenriz666 
Fragesteller
 23.09.2010, 12:06

nur muss ich auch von was leben. zahl mal ein leben von 438 euro ohne sonstige zuschüsse. und ich werde meine ausbildung nicht aufs spiel setzen, blß weil meine mutter sich aus der verantwortung stiehlt (und das tut sie, die meinung haben auch genügend andere mütter die ich kenne)

jumba  23.09.2010, 16:16
@Fenriz666

hm was hast du denn gemacht seit du 16 bist? gepennt? abitur gemacht? dann wärest du mit 18 oder 19 fertig gewesen. was hast du gemacht? deine mutter hat dich 18 jahre lang versorgt. ihre verantwortung trägt sie weiter bei zwei anderen kindern. wenn du geld willst, musst du arbeiten gehen. die schule geht bis 15 uhr, dass gibt dir genug zeit danach arbeiten zu gehen. wenn dein vater dir noch was gibt, weil er dir nicht vorwirft jahrelang gepennt zu haben, hast du glück gehabt.

Fenriz666 
Fragesteller
 27.09.2010, 12:00
@jumba

Abi gemacht (1 Jahr wiederholt) & die Schule geht erst im Okt los. Schule geht bis 17.00

Ein Unterhaltsanspruch gegen deiner Mutter setzt voraus, dass diese auch Leistungsfähig ist. Gemäß § 1603 Abs.1 BGB ist nnterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Da deiner Mutter noch deine 2 kleineren Geschwister zu versorgen hat, ist es ihr nicht zumutbar eine Arbeit auszunehmen, um dir als volljährigen Unterhaltsberechtigter Barunterhalt zu leisten. Durch eine Arbeitsaufnahme würde, sie ihrer Erziehungspflicht deinen 2 jüngeren Geschwistern nicht nachkommen. Insofern dürfte keine Unterhaltspflicht deiner Mutter dir gegenüber bestehen.

Da du allerdings eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeuten beginnst, könnte für dich die Möglichkeit bestehen Schüler Bafög zu erhalten, welches du über das Ausbildungsamt deiner Gemeinde beantargen kannst. Über die Einzelheiten zum Schüler Bafög kannst du dich hier informieren: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/schueler-bafoeg.html#Ausbildung

Eifelmensch  23.09.2010, 13:18

Es ist unabhängig von den minderjährigen Kindern, da die Mutter kein Einkommen hat!

Du bist 21, bekommst von deinem Vater über 400 Euro, deine Mutter hat keine eigenen Einkünfte oberhalb ihres Eigenbedarfes - sorry, aber da kannst du wohl nichts weiter erwarten.

Falls, wie du schreibst, deine Mutter dir keine Wohnmöglichkeit bietet, wäre das Sozialamt eine Möglichkeit für dich. Vermutlich wird man dir dort jedoch vorschlagen, dir eine Arbeitsstelle zu suchen oder eine reguläre Ausbildung zu beginnen, für die du dann Ausbildungsvergütung oder Leistungen nach BAFöG erhalten würdest.