Betreutes Wohnen mit 17 - Welche Wege muss ich einleiten?

7 Antworten

Ja. Du solltest auf jeden Fall zum Jugendamt.

ABER

Überlege bitte vorher, ob Du Unterstützung brauchst / möchtest oder auch alleine leben kannst. Denn ab 16 gibt es auch die Möglichkeit, eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen. Ist bei Dir ja eh nicht mehr lange. Und Plätze in betreuten Wohneinrichtungen sind rar. Darüber hinaus würdest Du eh mit Volljährigkeit wieder ausziehen müssen.

Es ist tatsächlich gut, dass Du VOR Volljährigkeit diesen Schritt gehst.

Nein. Einfach so geht es nicht mit dem Weg hin in betreutes Wohnen. Jugendämter haben heute zunächst der Familien die örtlich vorhandenen Hilfen anzubieten. Sinnvoll und ratsam ist hier, dass Du solche Hilfsangebote nicht ausschlägst.

Du kennst Deine Verhältnisse und wirst selbst beurteilen können, Was dabei dann heraus kommt. Das Jugendamt kennt die Verhältnisse noch nicht. Lass zu, dass sich die Fachmenschen davon selbst überzeugen.

Das kann für Dich dann einige wesentliche Folgen haben:

Einerseits bekommt Du dann jetzt, in Deiner Jugend, zustehende Unterstützung wo eingefordert und nötig ohne noch langes Dedöns drum rum. Denn der Grund ist dann ja aktenkundig.

Andererseits ergibt sich erst im Fall, die Eltern werden pflegebedürftig, die Notwendigkeit des Nachweises einer Misshandlung - oder wie auch immer die Umstände bezeichnet gehören. Mit einem solchen Nachweis kann dann bei schwerwiegenden Fällen auch Elternunterhalt verweigert werden. Also die Pflicht des dann schon lange erwachsenen Kindes, für die Eltern finanziell aufzukommen.

Nein. Du brauchst keinen Termin. Es ist aber ratsam, vorher einen zu machen. Denn in der Regel leiden die an Personalmangel.

Tatsächlich kannst Du auch einfach brieflich Deine Situation erst mal schildern. Vielleicht beschreibst Du dann auch bestimmte Vorkommnisse zur Verdeutlichung.

Nun gibt es Eltern, die öffnen die Post ihrer Kinder. Das ist zwar rechtswidrig, aber sie machen es. Du kannst in so einem Fall dann einfach in dem Brief vorschlagen, dass Du in einer Woche wegen einem Termin anrufst.

Im Brief kannst Du dann auch schreiben, welche Uhrzeit an welchem Wochentag für Dich günstig ist.

Natürlich kannst Du da auch anrufen. Und viele Jugendämter haben heute auch E-Mail. Schaue einfach mal den Online-Auftritt Deines Wohnortes durch. Da ist die Adresse mit allen Kontaktdaten der Behörde drin.

Ich kann dir sagen ohne weiteres wird da nix passieren.

Was meinst du wieviele Jugendliche das wollen? Ob berechtigt oder nicht. Soviele plätze gibts net.

DDeswegen musst du erst zum jugendamt. Und dort versuchen sie erstmal zu vermitteln und zu klären das du zuhause bleiben kannst. Dein alter ist auch so ne sache. Viele müssen mit 18 sowas auch verlassen und bedarf immer eine sonderregelung. Bis das alles in die gänge kommt bist du schon 18.

Ausser du bist wirklich ein härtefall

Geh zum Jugendamt und spreche mit der Person, die für deinen Stadtteil/Name zuständig ist.

Das betreute Wohnen kann da keine Entscheidung treffen, es muss alles mit dem Jugendamt abgesprochen werden.

Bevor aber das passiert, werden die Verhältnisse zuhause nochmal unter die Lupe genommen.

Damit du aber dennoch da raus kannst, bestehe darauf dass du es zuhause nicht mehr aushältst und lieber in ein betreutes Wohnen möchtest und gebe auch die Gründe detailiert dem oder der Mitarbeiter/-in an.

Ein Termin wäre angebracht, da es keine 5 min. Sache ist.

Die Gründe sind da aber schon entscheidend. Die Kosten für betreute Wohnformen trägt das Jugendamt- mit fast 18 kommt aber so gut wie niemand mehr in die stationäre Jugendhilfe. Ansprechpartner wäre also das Jugendamt- wobei du da wohl sehr wahrscheinlich nur Beratung erhälst. Solche Wohnplätze kosten den Steuerzahler mehrere tausend Euro pro Monat und werden entsprechend nur im Extremfall gewährt.

"Jemand vom betreuten wohnen" kann überhaupt nicht entscheiden, ob Du betreut wirst oder nicht.

Da musst Du Dich ans Jugendamt wenden.

Du kommst ins betreute Wohnen, wenn Du misshandelt oder missbraucht wirst.