Wer hat das Hausrecht in einem Heim für Betreutes Wohnen für Behinderte, insbesondere für das Zimmer des betreuten Behinderten?

3 Antworten

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Im Zimmer des Betreuten hat grundsätzlich alleine der Betreute das Hausrecht. Das ergibt sich insbesondere aus Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz. Denn dieses Zimmer ist seine "Wohnung". Deshalb ist dieser Bereich besonders geschützt.

Allerdings kann die Ausübung des Hausrechts insoweit eingeschränkt sein, als dass das Personal des Heimbetreibers das Zimmer betreten können muss, um ihre vertraglichen Pflichten erfüllen zu können (Pflege, Handwerker, Arzt, ..). Aber dies muss unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Bewohners geschehen und darf nicht willkürlich oder zur Unzeit erfolgen, sondern möglichst nur nach Absprache.

Der Behinderte. Selbst wenn es eine Hausordnung gibt, die andere Möglichkeiten zulässt.

Das Heim bräuchte trotz Betreuer einen richterlichen Beschluss, um beispielsweise das Zimmer durchsuchen zu können. Es sei denn, es besteht ein Rechtfertigungsgrund. Beispielsweise die Notwendigkeit einen Suizidversuch zu unterbinden oder ähnliche Notlagen.

In den meisten Situationen wird der Richter allerdings beispielsweise einer Zimmerkontrolle zustimmen, wenn das Heim Gründe dafür vorweisen kann.

matzevalentin 
Fragesteller
 07.09.2018, 14:44

Danke. Der leiter des Heimes maßt sich an, zu entscheiden, daß ein funktionsfähiger Röhrenfernseher, den ich für den behinderten angeliefert hatte, wieder sofort entfernen muß, da nach seiner Meinung er keinen "Schrott" dulden muß.Auch ein funktionsfähiger Flach-TV, den der Betreute vorher hatte, wird aus gleichem Grund abgelehnt. Der Leiter maßt sich sogar an, mich daran zu erinnern, daß der Betreute Geld hat (was ich verwalte) und er sich einen neuen TV kaufen soll. Der Typ ist absolut unverschämt und frech, bricht Telefonate einfach ab.

Hugito  07.09.2018, 15:03
@matzevalentin

Diese Frage um ein TV - Gerät hat aber nichts mit dem Hausrecht zu tun. (Beim Hausrecht geht es nur um die Frage, wer das Zimmer betreten darf.)

Der Betreiber.