Welche Steuerklasse hab ich (17)?

6 Antworten

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Falls bei deiner geringfügigen Beschäftigung auf 450-Euro-Basis dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, benötigst du gar keine Lohnsteuerklasse: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=91C13CE1BFCEB4276ADA85FAF88E7B64

Dir wird nur wegen der RV-Pflicht die 3,6% vom Bruttolohn einbehalten vom Lohnbüro: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  01.06.2021, 20:09

Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)

Normalerweise ist keine Steuerklasse notwendig bei einem Minijob, weil eine Pauschalsteuer vom AG abgeführt wird.

Ansonsten ist die 1 sehr wahrscheinlich.

Ein Minijob ist in der Regel für den Arbeitnehmer [also dich (unverheiratete haben i.d.R. Steuerklasse I)] steuerfrei. Du brauchst also keine Steuerklasse angeben.

Der Arbeitgeber braucht jedoch deine Sozialversicherungsnummer.

Steuerklasse 1.

Bei 450.- € Jobs ist keine Lohnsteuer erforderlich, bzw., es wird "pauschal" besteuert.

Man bekommt immer 450.- €

siola55  27.05.2021, 20:14
Man bekommt immer 450.- €

Irrtum - bereits seit 2013 besteht für Minijobber die Rentenversich.pflicht mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn:

Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung
  • Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
  • Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
  • Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Steuerklasse 1.

Da du aber unter dem Freibetrag bist, zahlst du keine Steuern