Wie läuft das mit zwei minijobs?

3 Antworten

tzt ist das doch so, dass ich einen als hauptbeschäftigung und einen als nebenbeschäftigung angeben kann oder?

Kommt drauf an, was du meinst. Auf jeden Fall hast du nun gar keine Minijobs mehr, sondern zwei versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Also eines der jobs würde in die steuerklasse 1 fallen und der andere in steuerklasse 6. hab ich das richtig verstanden?

Korrekt.

Könnte ich den 400 euro als hauptbeschäftigung angeben(steuerklasse 1,
wäre mit den steuern ja schlauer) obwohl ich noch einen 450 euro
nebenjob(steuerklasse 6) ausübe?

Nö. Hauptbeschäftigung ist der zuerst begonenne. Du musst ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgeben bis 31.05. des Folgejahres (demnächst: 31.07.), da über die VI Lohn abgerechnet wurde, also spielt es unterm Strich keine Rolle.

Dir ist aber schon klar, dass beide Arbeitsverhältnisse volle Möhre mit Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet werden?

Wenn dein Ziel also die Erhöhung des Nettoentgelts war, ist dein Vorgehen nicht gerade klug.

Bananelan 
Fragesteller
 15.02.2017, 22:09

also im moment arbeite ich noch nicht, aber die beiden jobs kommen bald in frage. Na ja, mein ziel war es einfach nur geld zu verdienen... ich dachte mir zwei jobs sind besser als einer? :D und ich bin davon ausgegangen, dass einer der beiden als hauptbeschäftigung gezählt werden würde und der andere als nebenjob auf 450 basis....

Das ist alles sehr verwirrend... aber danke für deine antwort, auch wenn ich mir nicht sicher bin was ich jetzt machen soll, alles was ich wollte ist ein bisschen mehr cash....

kevin1905  15.02.2017, 22:18
@Bananelan

Den ersten Job als Midijob laufen lassen mit mehr als 450,- € Verdienst und dann kann der zweite Minijob bleiben.

Die Einkommen der Jobs werden addiert. Das ist dann ein Midijob und du fällst steuerlich in die Gleitzone. http://www.helpster.de/zwei-minijobs-gleichzeitig-so-funktioniert-es-mit-der-steuer_64122

kevin1905  15.02.2017, 15:55

Das ist auch kein Midijob, das sind zwei versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Super49  15.02.2017, 16:06
@kevin1905

Wenn Sie zwei Minijobs gleichzeitig annehmen, werden Ihre monatlichen Arbeitsentgelte addiert. Kommt dabei eine Summe zusammen, die die 400-Euro-Grenze übersteigt, sind Ihre Beschäftigungsverhältnisse nicht länger versicherungsfreie Minijobs.
Liegt Ihr Monatseinkommen über 400, aber unter 800 Euro, werden Sie in der Gleitzone für Mini- bzw. Midijobs eingestuft. Das bedeutet für Sie, dass Sie nicht gleich den kompletten Satz der Sozialabgaben abführen müssen, sobald Sie die 400-Euro-Grenze mit Ihren zwei Minijobs überschreiten. Für solche Niedriglohnjobs wurde die Gleitzone eingeführt. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Einkommensgrenzen zwischen 400 und 800 Euro die Sozialabgaben gleitend ansteigen, beginnend bei einem Einkommen ab 400 Euro in Höhe von 4 % und allmählich ansteigend bis zu 21 %, wenn Sie 800 Euro monatlich verdienen.

Du kannst nur einen Minijob haben.

Wenn Du einen der beiden dann korrekt versteuerst, dann ist es kein Minijob mehr. Zum Minijob gehört die Pauschalbesteuerung und das geht eben nur einmal.

Und ja, Du kannst normal auf Lohnsteuerkarte Klasse 1 arbeiten!

Der andere bleibt ein pauschalbesteuerter Minijob und hat nichts mit Steuerklassen zu tun!


Bananelan 
Fragesteller
 15.02.2017, 15:32

Also darf ich mir aussuchen welche der beiden ich 'korrekt' versteuern möchte? In dem fall die 400 euro? 

Texaner71  15.02.2017, 15:33
@Bananelan

Nein, du kannst so viele Minijobs machen wie Du willst. Aber Du darfst INSGESAMT maximal 450 Euro verdienen.

Sobald es mehr als 450 Euro werden, werden BEIDE Jobs versteuert.

kevin1905  15.02.2017, 15:57

Du kannst nur einen Minijob haben.

Man kann 874 Minijobs haben, so lange die Lohnsumme aus diesen <= 450,- € ist.

Kommt man auch nur 1 Cent drüber hat man gar keine Minijobs mehr.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (Entgelt > 450,- €), darf ein Minijob steuer- und sozialabgabenfrei betrieben werden. Dies setzt aber voraus, dass der erste Job von vornherein versicherungspflichtig war, das ist hier nicht gegeben.

Deine Antwort ist leider falsch.