Hauptjob mit 2 Minijobs bis Max 450 möglich?

4 Antworten

Leider nein - laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes bei einem Hauptjob:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Oder wird der zweite, egal ob ich bei maximal 450€ bleibe, auf Steuerklasse 6 verrechnet?

So ist es. Der erste neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübte Minijob bleibt versicherungsfrei in der KV, AlV und PV, (abwählbar) versicherungspflichtig in der RV und, wenn der AG die Pauschalsteuer zahlt, für dich steuerfrei.

Jeder weitere Minijob wird mit Steuerklasse 6 versteuert und mit deinem Hauptjob zusammengerechnet, es besteht dann in dem zweiten Minijob Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung.

Eine Zusammenrechnung von zwei Minijobs erfolgt nur dann, wenn keine Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/minijobs/mehrfachbeschaeftigungen-bei-minijobs/

Beschäftigung A 800 €

Beschäftigung B 300 €

Beschäftigung C 140 €

Beschäftigung A liegt über der 450-Euro-Grenze und ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Beschäftigung A ist daher Hauptbeschäftigung.

Der zuerst aufgenommene Minijob B bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht (Befreiung auf Antrag möglich).

Das Entgelt aus der Beschäftigung C wird mit dem aus der Hauptbeschäftigung A zusammengerechnet. Die Beschäftigung C ist daher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung erfolgt keine Zusammenrechnung. Hier besteht in der Beschäftigung C Arbeitslosenversicherungsfreiheit.

Von Experte siola55 bestätigt

Wenn neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob mehr als ein Minijob ausgeübst, werden außer dem ersten Minijobs weiter Minijobs - unabhängig davon, ob die Einkomnensgrenze eingehalten wird oder nicht - sozialversicherungspflichtig und nach Deinen individuellen Steuermerkmalen versteuert.

Du kannst neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob also nur einen Minijob ausüben.

Die Grenze von 450 Euro pro Monat bezieht sich auf deine gesamten monatlichen Einkünfte. Ob du die bei einem oder x Arbeitgebern verdienst, ist dabei egal - Einkommen bis 450 Euro monatlich bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.

Anders sieht es nur aus, wenn du einem Hauptjob nachgehst, bei dem du mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Da wäre nur der erste Minijob zusätzlich dazu steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber das ist bei dir ja nicht der Fall, oder?

Familiengerd  11.05.2022, 12:18
Da wäre nur der erste Minijob zusätzlich dazu steuer- und sozialversicherungsfrei.

Das ist falsch.

Wenn neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob mehr als ein Minijob ausgeübt wird, werden alle Minijobs - unabhängig davon, ob die Einkomnensgrenze eingehalten wird oder nicht - sozialversicherungspflichtig und nach den individuellen Steuermerkmalen versteuert.

Familiengerd  11.05.2022, 12:26
@Familiengerd

Sorry, da habe ich mich vertan.

Selbstverständlich werden nicht alle Minijobs dann sozialversicherungspflichtig und individuell versteuert, sonder nur weitere Jobs außer dem ersten.

Der Fall, dass alle Minijobs ihren "Status" verlieren, betrifft nur die Überschreitung der Einkommensgrenze bei Zusammenrechnung (von bestimmten Ausnahmen abgesehen).