Ausbildung Steuerklasse 1 und 450 € Minijob auf Steuerklasse 6 (Wieviele Abzüge?)

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Hey ford0322,

da findest du viele Infos in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> 450-Euro-Minijob -> Mehrere Beschäftigungen

wie z.B.: Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 450-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.

Also dein 450-Euro-Minijob ist steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei! Dein AG behält 3,9% für die Rentenversicherungspflicht ein, dies sind bei 450 € Bruttolohn 17,55 € Rentenversicherungsbeitrag, also Netto 450 € - 17,55 € = 432,45 € ! Auf Antrag kannst du dich allerdings von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen!

Gruß siola

siola55  21.12.2013, 12:59

Hallo nochmal,

da kannst du auch den Gehaltsrechner der AOK anwenden:

www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/

Bitte beachten: Nach der Eingabe des Bruttolohns das Häkchen setzen nicht vergessen bei "Minijob-Regeln anwenden"!

ford0322 
Fragesteller
 23.12.2013, 00:15
@siola55

Danke :)

siola55  23.12.2013, 06:48
@ford0322

Danke auch für deinen Weihnachtsstern!

Der Minijob braucht nicht nach St-Kl- VI abgerechnet zu werden. Die Lohnsteuer kann Dein Arbeitgeber für den Minijob mit 2 % pauschal abführen. Er dürfte es Dir aber auch abziehen. bei 300,- Euro für den Minijob bleiben Dir also mindestens 294,- Euro.

ford0322 
Fragesteller
 23.12.2013, 00:14

Danke, leider kann ich nur einen den Stern geben....sonst hätte jeder einen bekommen! :)

Du brauchst für den Minijob keine Steuerklasse.Wenn Minijobs bis max.€ 450,- im Monat bei der www.minijob-zentrale.de angemeldet werden,sind sie frei von Sozialversicherungsabgaben,bis auf 3,9 % für die Rentenversicherung,von der man sich aber auf Antrag befreien lassen kann.

Der Arbeitgeber kann dir die pauschale Steuer in Höhe von 2 % abziehen,wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Es ist dir aber bekannt,das dein Ausbildungsbetrieb dir die Nebentätigkeit genehmigen muss?

ford0322 
Fragesteller
 23.12.2013, 00:13

Ja, das weiß ich und muss noch abgeklärt werden. Wolte mich aba schonmal informieren.