Was ändert sich, wenn die Kindsmutter heiratet?
Die Fakten: Vater und Kindsmutter waren nicht verheiratet, sie hat das Sorgerecht. Das Kind ist jetzt 9 Jahre alt, pendelt zwischen den Eltern (beide in neuer Beziehung) hin und her, kein Problem, da beide in dem selben Ort wohnen. Nun hat die Kindsmutter vor kurzem ihren neuen Partner geheiratet. Nun die Frage: Hat jetzt der neue Ehemann der Kindsmutter irgendwelche Rechte bezüglich des Kindes?? Evtl. sogar mehr als der Vater, der ja leider kein Sorgerecht hat ? Und kann der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn die Kindsmutter ihr Einverständnis gibt oder hat ihr Ehemann da jetzt auch mitzureden??
2 Antworten
Nichts ändert sich. Der neue Ehemann der Mutter wird nicht durch Heirat zum Vater oder zum Sorgeberechtigten. Das Sorgerecht bleibt bei der Mutter. Mit Zustimmung der Mutter kann der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Das ist die rein rechtliche Seite. Wie im realen Leben die Einflussnahme durch den neuen Mann der Mutter aussieht, ist eine andere Seite.
Das ginge z.B. über ein Adoption. Hier bliebe aber dem Kindsvater der Rechtsweg um das zu verhindern.
man braucht es nicht zu Adoptieren,man kann eine Namenserteilung machen,auf den gesamten Familienname (Einbenannt)der Vater braucht nicht gefragt werden.
nein es änderts sich nichts,er ist mit keinem Verwandt
Danke für die schnellen Antworten, das ist schon mal sehr beruhigend! Aber wie ist das wenn die Kindsmutter nun will das das Kind auch den Namen ihres Ehemannes bekommt. Kann sie das allein entscheiden oder hat der Kindsvater da ein Mitspracherecht? Z.Zt. hat das Kind den Mädchennamen der Kindsmutter als Nachnamen.