Kann man abgelehntes Sorgerecht nochmal beantragen?

4 Antworten

Klar du kannst eine Instanz höher nochmal vor Gericht ziehen

ETalbi  12.08.2014, 09:27

Allerdings wird er die Kosten wahrscheinlich selber tragen müssen, was die Meisten abschreckt. Ist das ursprüngliche Urteil logisch nachvollziehbar, wird er aber auch dort kein Recht bekommen. In der Regel bestätigt die nächste Instanz dann die Entscheidung der Kollegen.

es sieht nicht so aus, dass er das sorgerecht nicht zugesprochen wird. was spricht denn deiner meinung nach dagegen? regelmäßiger umgang muss nicht stattfinden um gemeinsame entscheidungen zum wohle des kindes zu treffen, dass kann er auch wenn er in timbuktu wohnt. du solltest dich aus deiner machtrolle zurückziehen und aufhören zu denken der kv könnte dir mit irgendwas schaden. was denn? du benötigst 2-3 unterschriften im leben des kindes bspweise für konten, für taufe - pässe kannst du ohne ihn beantragen, schulanmeldung läuft ohne ihn, kitaanmeldung ohne ihn - das sind alles entscheidungen die du selbständig triffst. selbst wenn sein sorgerecht abgewiesen würde, könnte er es immer wieder neu beantragen.

Natürlich kann er es beaantragen.
Und wenn sich verhält, wie gehabt, dann wird es wieder abgelehnt.

P.S. Es gibt gegenüber dem Vater keine Informationspflicht.
Es gibt ein Auskunftsrecht.
D.h. er muß fragen, dann muß ihm Antwort gegeben werden.
Von Dir aus mußt du ihn nicht informieren.

nanadann  24.08.2014, 12:41

doch natürlich hat sie informationspflicht, auch beim alleinigen sorgerecht der km. wenn er fragt, hat sie auskunft zu geben: über gesundheit, über sein allgemeines befinden und entwicklungsstand. dazu hat sie die pflicht alle paar monate. er kann auch beantragen das sie dies schrifltich macht. abgelehnt wird sorgerecht nur, wenn er das kind verwahrlost, missbraucht oder misshandelt. diese gründe nennt sie aber nicht.

Ja, das kann er. Sorgerechtsentscheidungen werden nicht rechtskräftig. Allerdings dürfte er extrem schlechte Chancen haben, die Gerichte sehen so etwas sehr ungern.