Alleiniges Sorgerecht? Wie bekommt man es?
Guten Abend. Folgendes Szenario: Ein Ehepaar lässt sich nach zwei Jahren Ehe im Jahr 2006 scheiden. Das Sorgerecht wird geteilt für die beiden gemeinsamen Kinder. Die Kinder leben bei der Mutter und es wird vereinbart, dass der Kindsvater jedes zweite Wochenende die Kinder zu sich holt. Von Anfang an kommt der Kindsvater der Regelung nicht nach und holt die Kinder nur sporadisch ab. Z.T. will er die Kinder über Monate hinweg nicht sehen und zeigt kein Interesse. Den Unterhaltszahlungen kommt er über Jahre hinweg nicht nach, die Ex-Frau schlug ihre Unterhaltsansprüche bei der Scheidung aus. Der Vater zahlt seit gut einem Jahr regelmäßig den Unterhalt, da er mittlerweile wieder geheiratet hat und ein weiteres Kind das Licht der Welt erblickte. Die Unterhaltszahlungen bezahlt er an den Rechtsanwalt der Ex-Frau, dieser überweist dann weiter. Die Ex-Frau lebt seit knapp 3 Jahren mit den Kindern und ihrem Lebenspartner (Heirat 2012) in einer gemeinsamen Wohnung. Seit der Kindsvater die neue Partnerin hat und Unterhalt zahlt, zeigt er mehr Interesse, denn er will ja für sein Geld was haben ;). Er holt sie ca. alle 4 Wochen übers Wochenende und bringt sie dann regelmäßig verspätet zurück. Er und seine Partnerin lassen kein gutes Haar an der Kindsmutter und ihrem Partner. Der Kindsvater und dessen Partnerin verleumden und beschimpfen nachweislich die Kindsmutter und deren Partner. Ihre Meinung zu Kindsmutter und deren Partner vermitteln sie den Kindern ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Die Kinder kommen meist zurück, dass man sie kaum wieder erkennt, völlig unsicher und durcheinander. In den Zeiten zwischen den Wochenenden besteht null Kontakt zwischen Kindsvater und Kindern, kein Interesse. Nun zu den eigentlichen Fragen: Ist es möglich, dass die Kindsmutter auf Grund des sehr raren Kontakts und der wirklich sehr üblen (und nachweisbaren) Nachrede das alleinige Sorgerecht bekommt? Die Nichteinhaltung von Hol- und Bringzeiten, sowie die ausstehenden Unterhaltszahlungen wären dies Gründe?
7 Antworten
das sind keine gründe um dem kindesvater das sorgerecht zu entziehen. die nachweise von übler nachrede und sowas gibt es bei vätern oft. beim nachweis kommt da selten was raus. in vielen fällen läuft es andersherum das die müter versuchen die väter schlecht zu machen.
beim umgang gilt allgemein von freitag 18uhr bis sonntag 18uhr.
die kindsmutter sollte sich schnell beim jugenamt beraten lassen.
Ich weiss nicht ob du auf dem richtigen weg bist mit dem alleinigen sorgerecht! Klar du und dein Partner ihr seid gekränkt kann ich sehr gut verstehen! Aber den Kindern gleich den umgang mit dem Vater verbieten, ist eine schlechte idee. Wie alt sind deine kidz? Den wenn sie schon im richtigen alter sind um frei zu wählen dass sie ihren papa sehen wollen, wird das gericht auch zu gunsten den kindern entscheiden. Es ist besser wenn ihr euch mit deinem Ex zusammen setzt und euch aussprecht was euch und die kinder belastet. Den einen alten Streit auf dem Rücken der Kinder austragen ist nicht okay. Ich wùnsche euch alles gute.
hi. die kinder sind 8 und elf jahre alt. von unserer seite werden keine alten streits ausgegraben. das zusammensetzen mit dem ex-mann bringt nichts --> völlig andere lebenseinstellung. hat man schon probiert und der schuss ging nach hinten los. ein sachliches gespräch kann dieser mann nicht führen, es endet in der regel mit sehr unverschämten verbalen attacken und mit androhung von körperlicher gewalt gegnüber der ex-frau und deren partner.
Nein, da hat sie überhaupt keine Chance.
Zumal ihr die alleinige Sorge in diesem Fall NULL bringen würde, da der Vater auf alle Fälle das Umgangsrecht behält.
Aber der Vater ist zu Wohlverhalten verpflichtet laut §1684
1684 Umgang des Kindes mit den Eltern (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Du solltest auf Unterlassung klagen und darauf achten, dass da ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn er das weiter macht.
Die Nichteinhaltung von Hol- und Bringzeiten wird mit Sicherheit Konsequenzen nach sich ziehen, sobald dies nachweisbar ist. Bei den ausstehenden Unterhaltszahlungen bin ich mir nicht wirklich sicher ob man die zurückfordern kann, da die Ex-Frau den Anspruch ja bei der Scheidung ausgeschlagen hat. Von daher glaube ich nicht, dass dies als Grund in Betracht kommt. Meiner Meinung nach müsste das Kind Schaden an dem Verhalten des Vaters nehmen, um ihm das zeitweilige Sorgerecht zu entziehen. Am besten ist da eigentlich, sich mit dem Rechtsanwalt zu unterhalten.
kommt drauf an wer die hol und bringzeiten festlegt. einige mütter legen sowas willkürlich fest um den umgang zu erschweren. dann dürfte das nach hinten losgehen.
hi. die unterhaltszahlungen für die ex-frau wollen ja nicht zurück gefordert werden. er bezahlt unregelmäßig den unterhalt für die kinder.