Was ändert sich ab dem 25. Lebensjahr wenn man ALG II bekommt?

2 Antworten

Falls Du alleine lebst und ggf. mit Zustimmung des Jobcenters ausgezogen bist, wird sich für Dich nichts ändern.

Falls Du noch zu Hause lebst, wird sich die Höhe Deines Regelbedarfes ändern und Du darfst jetzt ausziehen, ohne unter die Härtefallregelung fallen zu müssen.

Ab 25 benötigst du keine "Zusicherung" mehr für die Übernahme der § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in einer eigenen Wohnung, siehe Absatz 5 ebenda.

Trotzdem ist es hilfreich - egal, ob Ü25 oder U25 -, eine Zusicherung zu beantragen nach Absatz 4 ebenda, wenn man wissen möchte, ob das Amt die Kosten in voller Höhe übernimmt.

Und es gibt einen höheren § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn man 25 ist - manchmal auch schon vorher, wenn man nach einer Zusicherung nach Absatz 5 § 22 in einer eigenen Unterkunft wohnt. Aus dieser Quelle:

"RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er

  • (Regelbedarfsstufe 3) 357 €

Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende

  • (Regelbedarfsstufe 1) 446 €"

Ansonsten gibt § 21 Mehrbedarfe, wenn man älter wird und dadurch kränker ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd