Was ändert sich ab dem 25. Lebensjahr wenn man ALG II bekommt?
Ich besuche eine VHS, um die Mittlere Reife nachzuholen. Es ist ein Kurs, der 2 Jahre geht - sprich, ich werde den Abschluss im Sommer 2022 in der Tasche haben.
Da ich Schülerin bin und deswegen nicht arbeite, aber mich ja irgendwie unterhalten muss, bekomme ich ALG II vom Jobcenter. Da ich dieses Jahr allerdings schon 25 werde und die... ich nenne es mal "Bestimmungen" für unter 25-jährige beim Jobcenter ja anders sind als für die Leute ab 25, frage ich mich, was genau sich ändern wird.
2 Antworten
Falls Du alleine lebst und ggf. mit Zustimmung des Jobcenters ausgezogen bist, wird sich für Dich nichts ändern.
Falls Du noch zu Hause lebst, wird sich die Höhe Deines Regelbedarfes ändern und Du darfst jetzt ausziehen, ohne unter die Härtefallregelung fallen zu müssen.
Ab 25 benötigst du keine "Zusicherung" mehr für die Übernahme der § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in einer eigenen Wohnung, siehe Absatz 5 ebenda.
Trotzdem ist es hilfreich - egal, ob Ü25 oder U25 -, eine Zusicherung zu beantragen nach Absatz 4 ebenda, wenn man wissen möchte, ob das Amt die Kosten in voller Höhe übernimmt.
Und es gibt einen höheren § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, wenn man 25 ist - manchmal auch schon vorher, wenn man nach einer Zusicherung nach Absatz 5 § 22 in einer eigenen Unterkunft wohnt. Aus dieser Quelle:
"RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er
- (Regelbedarfsstufe 3) 357 €
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende
- (Regelbedarfsstufe 1) 446 €"
Ansonsten gibt § 21 Mehrbedarfe, wenn man älter wird und dadurch kränker ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd