Wann muss das Protokoll einer JHV fertig, unterschrieben und zur Einsicht bereit sein?

2 Antworten

Eine bestimmte Frist für die Erstellung eines Protokolls gibt es nicht. Es sei denn, sie wäre in der Satzung festgelegt, was unwahrscheinlich ist. Ihr könntet das Protokoll jedoch anmahnen.

Jedes Protokoll kann angefochten werden. Das ist sogar sehr wichtig, damit aktenkundig ist, dass das Protokoll inhaltlich falsch war. Eine Protokollberichtigung kann meines Wissens eingeklagt werden. Das würde jedoch Gerichtsverfahrenskosten beinhalten.

Es ist richtig, dass der alte Vorstand im Vereinsregister gelöscht und der neue eingetragen werden muß. Diesen Änderungsantrag muß ein Notar stellen. Er wird das Protokoll anfordern und euch sagen, wie zu verfahren ist, wenn es nicht rechtsverbindlich vom alten Vorstand unterzeichnet wurde.

Simcar99 
Fragesteller
 21.05.2016, 18:24

Vielen Dank, das hilft mir schon weiter. Ich habe eben die Geschäftsordnung gechecked. Laut dieser ist der Schriftführer dafür zuständig das Protokoll innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand und den Teilnehmern zukommen zu lassen. Also haben wir es doch geregelt. Die JHV war vor 5 Wochen, die ausserordentliche MV vor 11 Tagen. Da ich selbst von dem Vorstandswechsel betroffen bin (bin einen Tag nach der JHV zurück getreten) würde ich gerne beide Protokolle sehen. Kann ich die jetzt anmahnen? 

LG 

Mignon4  22.05.2016, 09:02
@Simcar99

Sehr gerne. :-)

Ja, mahne sie an und beziehe dich auf §.... der Satzung. Bei dem Protokoll für die MV vor 11 Tagen kannst du ja schreiben "Das Protokoll muß gemäß §.... der Satzung spätestens am .... Mai 2016 vorgelegt werden. Ich bitte um Einhaltung der Frist".

Hier stellt sich eine weitere Frage.

Was steht denn in der Satzung üer die Einladung zur JHV (MV)?

Steht da wirklich drin, dass per Whats-App oder Facebook eingeladen werden kann und mit welcher Ladungsfrist? Denn das Verfahren, wie zur a.o. MV eingeladen wurden kommt mir doch recht seltsam vor. Vielleicht ist sogar die Wahl des neuen Vorstandes ungültig. Wären denn in diesem Jahr überhaupt Wahlen turnusmäßig angestanden?

Simcar99 
Fragesteller
 22.05.2016, 14:41

Hallo, also eine ausserordentliche MV ist in der Satzung nicht geregelt. Eine normale hingegen schon. Da heißt es in Paragraph 8 Ziffer 2 "Die Einberufung ist den Mitgliedern bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung durch schriftliche Einladung bekannt zugeben." Die Einladung zur JHV kam auch entsprechend früh und schriftlich. Das hat unser Schriftführer auch noch gemacht. Auf der JHV wurde turnusmäßig mein Posten als Säcklmeister neu gewählt, ich wurde wieder gewählt. Und ein neuer Kassenprüfer wurde gewählt. Das lief auch alles normal. Dann im letzten TOP "Allgemeines" gab es zahlreiche Wortmeldungen per Handzeichen. Der 1. Vorsitzende wusste schon vorher was passiert, wer da was vortragen wollte und nahm die Leute auch direkt dran. Somit wurde gleich in der ersten Wortmeldung ein Antrag auf Ausschluss des Vize aufgrund von Vereinsschädigung gestellt. Weiter kamen wir nicht mehr. Der 1. Vorsitzende hat das Wort ergriffen und den Vize des Amtes enthoben (was er rechtlich ja eigentlich nicht kann) und dann direkt die Sitzung geschlossen. Niemand konnte oder durftw sich mehr dazu äußern. Daraufhin haben der Vize, der Schriftführer und ich als Säcklmeister am Tag darauf schriftlich gekündigt und die Ämter niedergelegt. Wir sind aber noch bis Ende Dez Mitglieder. Und 4 Wochen später kam dann per WA die Einladung zur ausserordentlichen MV zum Zwecke der Neuwahlen des Vorstandes, welche dann 2 Tage später stattfand. Die Einladungen gab es ausschließlich bei WA und in einer Vereinsgruppe bei FB, wo wir aber teilweise keinen Zugriff mehr drauf haben. Ist alles ziemlich Verfahren und wir wollen auch eigentlich nur unsere Ruhe jetzt. Aber der neue Vorstand legt und echt Steine in den Weg und macht uns das Leben schwer mit Drohungen die ins private gehen etc. 

styxjr  22.05.2016, 15:24
@Simcar99

Für eine a.o.MV gelten dieselben Spielregeln wie für eine ordentliche MV. D.h. in Euerem Fall ist die a.o. MV schlicht ungültig, da nicht korrekt geladen wurde. Alle Beschlüsse der a.o. damit ungültig. Kurzes Schreiben ans zuständige Registergericht dürfte genügen.

Nun zur regulären MV: Bis zum Punkt Allgemeines schein alles i.O. zu sein. Der Antrag den Vize seines Amtes zu entheben kann gestellt werden. Über ihm darf aber nicht abgestimmt werden, da Punkte, über  die abegstimmt werden sollen, in der Tagesordnung, die der Einaldung zur Versammlung beiliegen muss, aufgeführt sein MÜSSEN. Beii Punkten wie allgemeines, sonstiges oder Wünsche und Anträge ist das regelmäßig nicht der Fall. Der Vize ist also weiterhin in Amt und Würden.

Durch Eure Kündigung hat der Verein zwar noch einige Vorstandsmitglieder, aber keinen Vorstand mehr. Es können ab diesem zeitpunkt keine Vorstandsbeschlüsse mehr gefasst werden.

Was steht denn in der Satzung drin, was zu tun sei, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet? Danach wäre jetzt vorzugehen.

Simcar99 
Fragesteller
 22.05.2016, 15:56
@styxjr

Das mit der ao MV sehe ich genauso. Danke.

Was die JHV angeht...in der Satzung ist dazu geregelt was diese in jedem Fall umfassen muss und zusätzlich "Auf schriftlichen Antrag, bis drei Kalendertage vor der Versammlung, kann die Tagesordnung ergänzt werden." 

Des weiteren regelt die Satzung zu den Organen des Vereins folgendes:

Geschäftsführend sind Präsident, Vize und Säckelmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes.

Wenn Vize und Säckelmeister ihr Amt niederlegen kann der Präsident ja eigentlich nichts mehr tun, als sofort und unter Berücksichtigung der in der Satzung vorgeschriebenen Fristen eine ao MV einzuberufen, um den Vorstand zu ergänzen. Das ist leider nicht passiert. Es wurde erst Wochen später zu einer ao geladen und das zwei Tage vorher per WA und FB. 

Mignon4  22.05.2016, 16:50
@Simcar99

Wenn ihr keinen gemäß Satzung handlungsfähigen Vorstand habt, dann müßt ihr sofort das Vereinsregister informieren. Eine juristische Person wie ein Verein MUSS IMMER Repräsentanten haben, die den Verein rechtsverbindlich vertreten können.

Das Vereinsregister würde sofort einen "Notvorstand" einsetzen, damit der Verein handlungsfähig ist und bleibt.

styxjr  22.05.2016, 17:54
@Simcar99

"Was die JHV angeht...in der Satzung ist dazu geregelt was diese in jedem
Fall umfassen muss und zusätzlich "Auf schriftlichen Antrag, bis drei
Kalendertage vor der Versammlung, kann die Tagesordnung ergänzt
werden."

Dann müssen diese Punkte aber rechtzeitig allen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins mitgeteilt werden. Es reicht nicht aus, diese Punkte erst bei der Versammlung auf den Tisch zu legen, denn davon könnte ja die Entscheidung eines Mitgliedes abhängen, ob es zur Versammlung geht oder nicht.