wann bekommt man den eigenanteil (20%) von der Krankenkasse zurück`?

4 Antworten

@xxLiLKira,

ein Eigenanteil (Selbstbehalt) entsteht, wenn eine Arztrechnung derart ausfällt, dass die Krankenkasse die Gesamtleistung nach ihrer Satzung nicht voll begleichen kann. Das ist ein Normalfall.

Du bist Beamtenanwärter? Gibt es für Dich keine Beamtenkrankenkasse? Als Beamter bist Du Beihilfefähig. Das bedeutet, Du bekommst von Deiner Krankenkasse einen Teil der Rechnung erstattet und einen wesentlich größeren bekommst Du von der Beihilfe erstattet. Der Gesamterstattungsbetrag beträgt höchstens 100% des Rechnungsbetrages, eher weniger. Das, was dann übrig bleibt, ist Dein Selbstbehalt.

Freundliche Grüße

Delveng

xxLiLKira 
Fragesteller
 17.05.2014, 17:52

bitte nochmal lesen. dies hat rein gar nichts mit dem beamtenwärtertarif zu tun (NOCH NICHT) ich bin IMMER noch bei der GVK und will nur das verdammte geld zurück haben, weil ich es ja nicht bekomme wenn ich die versicherung wechsel.

Hallo,

es gibt Krankenkassen, die nach Abschluss der Behandlung, den Eigenanteil für die Zeit der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversichersicherung erstatten. Für die Zeit danach in der Privatversicherung wird von den gesetzlichen Krankenkasse nichts erstattet. Am besten zur Sicherheit eine schriftliche Auskunft der jetzigen Krankenkasse anfordern.

Für die Erstattung benötigt die Krankenkasse immer eine Bestätigung des Kieferorthopäden über den erfolgreichen Behandlungsabschluss. Der Kieferorthopäde stellt sie meist ein Jahr, nach dem der "Endzustand" der Zähne erreicht wurde, aus. Dies ist die sogenannte Retentionsphase aus.

Die Privatversicherung wird ab Versicherungsbeginn dort keinerlei Kosten für die Zahnspangenbehandlung übernehmen. Diese Mehrkosten sind dem vermeintlichen Beitragsvorteil gegenüberzustellen. Die Behandlungskosten für Privatpatienten sind wesentlich höher als bei Kassenpatienten.

Ggf. mit dem Kassenwechsel bis zum Behandlungsabschluss warten.

Gruß

RHW

Wenn der behandelnde Kieferorthopäde die Bescheinigung ausgestellt hat, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, dann gibt es Geld, vorher nicht. Fragen sie ihn , ob er die Bescheinigung schon jetzt ausstellt oder erst nachdem die lose Spange raus kann. Diese Bescheingung, zusammen mit den gesammelten Quittungen über die jeweisl 20% an die Krankenkasse senden, dann gibt es Geld zurück, vorher nicht. Und die Vorkasse muss das zahlen, da sie ja Kostenträger der Leistung war. Also keine Sorge.

Für meine Kinder bekam ich das Geld erst zurück, als die lose Zahnspange nicht mehr gebraucht wurde.

Zahlt die GVK den Eigenanteil von mir nicht mehr zurück wenn ich die kasse wechsel

Da solltest Du mal anrufen.