Vom Kfz-Kaufvertrag zurück getreten, Auto vor Rückabwicklung inseriert?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum ist die Rückabwicklung noch nicht abgeschlossen?

Du schreibst:

3 Monate und 3 Nachbesserungsversuche später bin ich vom Kaufvertrag zurück getreten.

Frage:

Ist der Rücktritt vom Vertrag wirksam. Wurde der Rücktritt schriftlich und unterschrieben und belegbar zugestellt?

Du schreibst:

Die Abwicklung ist noch nicht vorüber. Der Kfz Brief liegt noch bei mir Zuhause und das Geld wurde noch nicht zurück erstattet.

Frage:

Wo befindet sich denn das Fahrzeug? Und warum hast du noch den Brief? Bevor du beides an den Händler zurück gegeben hast, wirst du wohl auch kein Geld sehen!

Du schreibst:

Darf der Händler das Fahrzeug schon in seinem Portal inserieren, obwohl ich noch den Kfz Brief habe?

Wenn dem so ist, solltest du dich freuen. Das bedeutet doch nur, dass der Händler den Rücktritt vom Vertrag offensichtlich akzeptiert.

Du solltest dir weniger Gedanken um die Rechte des Händlers, sondern um deine Pflichten als Käufer machen!

Der Rücktritt vom Vertrag ist im Schuldrecht in § 346 Abs. 1 BGB geregelt. Durch ihn kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrages, der Rücktritt vom Vertrag ist daher ein Gestaltungsrecht. Wurde der Rücktritt erklärt, werden die bereits empfangenen Leistungen zurückgewährt. Ansprüche, die bisher noch nicht erfüllt würde, erlöschen dagegen.

Fazit: Du solltest sehen, dass der Händler schnellst möglich Brief und Fahrzeug zurück erhält.

Das ist die Anspruchsgrundlage für eine Kaufpreiserstattung!

Lass dir die Rückgabe schriftlich bestätigen. Gleichzeitig sollte eine Frist vereinbart werden, in der der Verkäufer den Kaufpreis erstatten muss.

hubschraubaer88 
Fragesteller
 13.10.2018, 08:06

Guten Morgen,

Zu 1)Der Rücktritt vom Kaufvertrag wurde durch meinen Anwalt schriftlich mitgeteilt. Eine Schriftliche Bestätigung des Erhalts liegt ebenfalls vor.

Zu2)Der Händler hat nicht darauf reagiert, hat die Frist vom Anwalt bis zum letzten Tag verstreichen lassen und hat mich dann Kontaktiert.

Das Fahrzeug wurde nach der 3. Nachbesserung nicht mehr abgeholt. Zusätzlich zu den beiden gravierenden Mängeln war der Airbag defekt und ich wollte nicht mit dem Auto fahren.

Daraus resultiert, dass der Brief bei mir und das Fahrzeug beim Händler ist.

Zu 3 und 4) Es wird wohl auf einen Prozess hinaus laufen, da der Händler am letzten Tag der Frist sich gemeldet hat und nur 1800€ von 2200€ erstatten will.

Grund: Die im Kaufvertrag vereinbarten Reparaturen müsse ich selbst zahlen und das Fahrzeug hat eine zusätzliche Eintragung im Brief.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Alles weitere wird nun der Anwalt übernehmen müssen.

Naja, er kann es nur noch nicht verkaufen. Inserieren darf er es. Und da ihr euch einig geworden seid, dass du ihm das Auto zurückgibst, darf er es natürlich auch wieder inserieren und auch verkaufen, nur ist die sofortige Verfügbarkeit nicht gegeben.

LG

Inserieren darf er schon, nur verkaufen halt noch nicht.

Hey ,

wenn du dem AUTOHÄNDLER keine Vollmacht gegeben hast , das er dies darf oder machen sollte , darf er es nicht ! So lange du noch die Papiere hast ist es dein Auto . Wenn dies aber in dem rückkaufvertrag drin steht und du unterschrieben hast darf er es inserieren . Mit freundlichen Grüßen

hubschraubaer88 
Fragesteller
 10.10.2018, 05:44

Es gibt gar keinen Rückkaufvertrag. Irgendwann ist mir alles zu doof geworden und ich bin zum Anwalt gegangen. Der hat dem Händler ein Schreiben mit einer Frist bis zum 12.10. gesendet, jedoch hat er sich in keinster Weise dazu geäußert.

Eine Vollmacht hat der Händler daher auch nicht erhalten.