Vollstreckungsbescheid seit 12 Tagen unterwegs, wann erhalte ich eine Rückmeldung vom Mahngericht?
Hallo,
ich habe aufgrund eines nicht eingehaltenen Kaufvertrags (Ich habe bezahlt, jedoch keine Ware erhalten und Firma reagiert nicht) ein Mahnbescheid vor gut über einem Monat gegen eine Firma abgeschickt. Die Bestätigung der Zustellung des Mahnbescheids erhielt ich vor gut 4 Wochen. Ich habe die 2 Wochen frist gewartet und dann sofort den Vollstreckungsbescheid abgeschickt. Jedoch scheint das Amt mir diesmal nichts zu schicken, oder dauert es schon mal länger? Ich meine den Mahnbescheid wurde zügig bearbeitet und jetzt kriege ich seit 2 Wochen keine Antowrt mehr
Kennt sich jemand aus, wie lange es braucht, bis ich den Titel erhalte? Und ist es wahrscheinlich, dass die Firma noch kurz vor Erhalt des Titels den Beitrag einfach komplett zurückzahlt?
Die Firma hat ihre Internetpräsenzen geschlossen, ist telefonisch nicht mehr kontaktierbar und scheint überall ihre Eintragungen im Web entfernen zu wollen.
Was haben sie vor? weiß das jemand villt auch?
3 Antworten
Also für diesen Fall kann ich Dir nur den "Kurzen" Weg empfehlen. Nimm Dir Deine Unterlagen zur Hand und rufe dort beim Amt mal an und frage nach.
Leider habe ich persönlich keine Erfahrung über die Laufzeitbearbeitung dieser Sachen, aber es ist natürlich durchaus möglich, dass dort auch mal Fehler unterlaufen, der zuständige Sachbearbeiter krank oder im Urlaub ist usw.
Deshalb rufe dort mal unverbindlich an und erkundige Dich ...dort kann man Dir sicherlich auch verbindlich Auskunft darüber geben, wie Du am Besten weiter verfahren solltest, nach Erhalt, des vollstreckbaren Titels.
Alles Gute
Innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann der Antragsgegner noch Widerspruch einlegen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, wird Dir der Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht zugestellt, vorausgesetzt, daß Du die angeforderten Gerichtskosten bezahlt hast.
Das zuständige Amtsgericht hat die Liste der Insolvenzverfahren. Entweder per Internet oder Anrufen. Zu vollstrecken gibt es wohl nichts mehr. Das Amtsgericht wird jetzt einen Insolvenzverwalter bestellt, der prüft, ob so viel Masse da ist, dass noch ein Verwertungsverfahren stattfindet, aus dem die Gläubiger anteilig befriedigt werden. Du solltest also auf der Liste der Gläubiger stehen und eine Nummer bekommen. Vielleicht liegt die schon beim Amtsgericht vor, oder es ist schon bekannt, wer der Insolvenzverwalter ist. Also beim Amtsgericht anrufen, Zwangsvollstreckungen / Insolvenzverfahren, oder dann den Verwalter kontakten. Viel Glück.